Erstellt am 29.01.2018 um 11:14 Uhr von stehipp
Solange der Kollege des "alten BRs" wahlberechtigt ist, ja.
§16 (1) BetrVG
Erstellt am 29.01.2018 um 11:30 Uhr von Pjöööng
Kann es denn BR-Mitglieder geben die nicht wahlberechtigt sind?
Erstellt am 29.01.2018 um 11:42 Uhr von stehipp
wahrscheinlich nicht.
Ich wollte nur verhindern, dass hier irgendjemand einen theoretischen Fall konstruiert, in dem genau das der Fall ist.