Erstellt am 12.04.2006 um 14:45 Uhr von zaubermaus
Hallo Hialeah
Bei uns war gerade eine Betriebswahl, und wir haben den Wahlvorstand aus der gesamten Belegschaft gewählt. Alle AN hatten die möglichkeit sich aufstellen zu lassen.
Erstellt am 12.04.2006 um 14:50 Uhr von Fayence
Der BR muss zwar den Wahlvorstand bestellen, er muss aber wahlberechtigte AN des Betriebes nicht berücksichtigen -er hätte dieses höchstens tun können. Die Vorgehensweise ist rechtens.
Und auch BR-Mitglieder, welche den Wahlvorstand stellen, sind der "Neutralität" verpflichtet! Sie haben nur für den ordnungsgemässen Ablauf einer BR-Wahl Sorge zu tragen.
Erstellt am 12.04.2006 um 14:52 Uhr von Hialeah
Da wir gegen unseren jetzigen Wahlvorstand sind und dieser evtl. versucht, die Wahl sowie Wahlvorschlagsslisten zu deren Gunsten (wieder zur BR-Wahl aufgestellte Kandidaten) zu manipulieren (es hat ja kein anderer die Möglichkeit zur Einsicht der Originalunterlagen !!!), müsste ich eben wissen, ob dies irgendwo vom Gesetz her vorgeschrieben ist. Danke für kurze Rückmeldung.
Erstellt am 12.04.2006 um 14:58 Uhr von Mona-Lisa
schau dir den § 16 BetrVG an. Da findest du alles zu deinem besseren Verständnis.
Mona-Lisa