Erstellt am 12.10.2005 um 13:07 Uhr von packer
hallo plau!
11 Freunde/innen sollt ihr sein und davon zwei reservierte plätze für die Frauen, können aber auch mehr sein :)
Erstellt am 12.10.2005 um 13:08 Uhr von Frank B.
Ganz einfach, man nimmt sich das BetrVG, schaut im §9 nach und kommt auf 11 BR- Mitglieder.
Dann nimmt man sich den § 15 und rechnet ein bisschen und schon kommen 3 Weiblein und 8 Männlein heraus.
So einfach!
Erstellt am 12.10.2005 um 13:09 Uhr von packer
hoppla :)
oben hier auf der seite befindet sich sogar der bereich download, da kannste das betriebswahlprogramm runterladen...
Erstellt am 12.10.2005 um 13:12 Uhr von Frank B.
Frage an packer:
Wie kommst du zu deinem Ergebnis von zwei Frauen?
Wenn man sich mal den FITTING 22. Auflage nimmt und Seite 339 aufschlägt und die Geschlechterverteilung nach §15 Rn17 BetrVG errechnet hat man ein Ergebnis wie oben beschrieben.
Erstellt am 12.10.2005 um 13:28 Uhr von packer
ach, wenn das alles so einfach wäre :)
ich hab mir grade mal den wahlrechner runtergezogen, eingetippert und komme wieder nur auf mindestens zwei frauen...
Erstellt am 12.10.2005 um 13:35 Uhr von packer
in dem WO §5 steht aber auch folgendes:
§ 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
(1) Der Wahlvorstand stellt fest, welches Geschlecht von seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb in der Minderheit ist. Sodann errechnet der Wahlvorstand den Mindestanteil der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der am Tage des Erlassens des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigten Frauen und Männer in einer Reihe nebeneinander gestellt und beide durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen sind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe aufzuführen, bis höhere Teilzahlen für die Zuweisung der zu verteilenden Sitze nicht mehr in Betracht kommen.
(2) Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert und der Größe nach geordnet, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Das Geschlecht in der Minderheit erhält so viele Mitgliedersitze zugeteilt, wie Höchstzahlen auf es entfallen. Wenn die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich entfällt so entscheidet das Los darüber, welchem Geschlecht dieser Sitz zufällt.
schlagt mich, aber so isset wohl... die welt könnte so schön sein ;)
Erstellt am 12.10.2005 um 13:48 Uhr von Frank B.
426-103=323 (Taschenrechner!)
103:1=103
:2=51,5
:3=34,3333
:4=25,75
323:1=323
:2=161,5
:3=107,666
:4=80,75
:5=64,6
:6=53,8333
:7=46,14
:8=40,375
:9=35,88
Also hat Packer recht! Ich hatte irgendwo auf meinem Schmierzettel einen kleinen aber wichtigen Rechenfehler! Sorry!
Erstellt am 12.10.2005 um 14:08 Uhr von packer
das gute alte d´hondsche wahlsystem hat mich schon in der penne irre gemacht...
aber schön zu hören, frank, daß ich noch nich völlig verkalkt bin :)))