Erstellt am 24.01.2006 um 13:41 Uhr von Kölner
Na toll, schon wieder eine Bewerberin, die eigentlich gar nicht gewählt werden bräuchte...
Erstellt am 24.01.2006 um 14:01 Uhr von rainbow1979
Warum soll die Kandidatur denn nicht zulässig sein?
Angenommen, ihr hättet keinen Mann, der BR werden will - nur Frauen - gibts dann keinen BR?
LG
rainbow
Erstellt am 24.01.2006 um 14:13 Uhr von lyle_inday
Nach d´Hondt ist kein Sitz für Frauen vorgesehen.
Logischerweise sind die Sitze von Männern zu besetzen.
Ist doch irgendwo unlogisch wenn dann trotzdem eine Frau kandidieren kann.
Erstellt am 24.01.2006 um 14:17 Uhr von Kölner
Stimmt, das ist unlogisch!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße den oder die Fragesteller im Jahre 1919!
Erstellt am 24.01.2006 um 14:23 Uhr von rainbow1979
Entschuldigung, aber gehen wir mal davon aus, ihr habt 1000 Mitarbeiter, davon 1 Frau.
Das lt. d´Hondt da kein Platz rauskommt ist irgendwie logisch.
Wenn aber die Mitarbeiter der Meinung sind, gerade diese eine Frau würde sie am besten vertreten, soll sie das nicht dürfen????
Das is sowas von unlogisch!!!!!
Erstellt am 24.01.2006 um 14:29 Uhr von Fayence
Hallo lyle-inday,
es ist doch irgendwie schön, dass das BetrVG in der heute vorliegenden Fassung dem Umstand Rechnung trägt, dass Frauen sowohl wählen als auch gewählt werden dürfen.
Die Mindestsitzberechnung nach d´Hondt soll lediglich sicherstellen, dass beide Geschlechter analog dem zahlenmässigen Verhältnis im Betrieb, auch im BR vertreten sein sollen.
Also -auch- Frauen dürfen sich zur Wahl stellen!
Erstellt am 24.01.2006 um 14:30 Uhr von lyle_inday
Verständlich.
Nur, wozu gibt es dann die Berechnung über die Sitzverteilung wenn die Sitze doch wieder anders verteilt werden können.
Erstellt am 24.01.2006 um 14:36 Uhr von Fayence
Weil nur etwas, was auch vorhanden ist, auch verteilt werden kann!
Und weil es um Verhältnismässigkeiten geht!
Erstellt am 24.01.2006 um 14:40 Uhr von pippa
Die Berechnung der Sitze dient dazu, daß das Minderheitengeschlecht auch mit mindestens den entsprechenden Sitzen im BR vertreten ist, es dürfen aber natürlich jederzeit mehr als die zustehenden Sitze vergeben werden, z.B. die Frauen müssen mit mindestens einem Sitz vertreten sein, es werden aber 3 gewählt, die Männer haben weniger Stimmen, dann sind die 3 Frauen drin
Erstellt am 24.01.2006 um 14:52 Uhr von Kölner
Wann lebte eigentlich diese Fieslingin von d'Hondtin?
Heisst es "Betriebsverfassungsrechtin"?
Wo steht denn die Gesetzgeberin?
Welches Geschlechtin hat die Fragestellerin?
Fragin über Fragin...Frauen haben ja auch ihr Gutes!
Erstellt am 24.01.2006 um 15:10 Uhr von Fayence
Das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt wurde 1882 vom belgischen Juristen Victor d'Hondt entwickelt.
Erstellt am 24.01.2006 um 15:16 Uhr von emotionaler Kölner
Danke, Fayence, konnte ja auch nicht anders sein! Da gab es ja noch kein Wahlrecht für Frauen.... :-)) greetings nach Köln vom Kölner
Erstellt am 01.02.2006 um 17:05 Uhr von Berny50354
Warum geht eigentlich fast jeder davon aus, dass es sich bei einer geschlechtlichen Minderheit immer um Frauen handeln muss. In den aktuellen Gesetztestexten (BetrVG und WO) ist nicht von Frauen oder Männern die Rede sondern von dem Geschlecht in der Minderheit.
Außerdem geht es hier um eine Mindestregel. Und nach Adam Riese ist 'mindestens Null' nicht gleichbedeutend mit 'gleich Null'.
lyle_Inday, möchtest du uns auf den Arm nehmen?
Erstellt am 01.02.2006 um 18:04 Uhr von packerIn
bin grade ohne abmeldung im br büro... ich hoffe mein chef hat mich nich laut lachen gehört...