Erstellt am 20.03.2006 um 14:48 Uhr von rainbow1979
Servus!
Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Angestellten und Arbeitern, bei 111 MA dürft ihr 7 Betriebsräte wählen!
LG
rainbow1979
Erstellt am 20.03.2006 um 14:49 Uhr von Cleo
Hallo Rudolfo,
genaueres kann den Betriebsverfassungsgesetz entnommen werden.
Die BR-Mitgliederanzahl steht im § 9 BetrVG. Eine Aufteilung zwischen Arbeitern und Angestellten ist nicht unbedingt notwendig, da die Trennung bereits vor mehreren Jahren aufgehoben wurde.
Schönen Gruß Cleo