Erstellt am 11.01.2006 um 11:43 Uhr von zuelli
Siehe § 15 Wahlordnung !!!
Erstellt am 11.01.2006 um 17:32 Uhr von Gevatter
Naja, ein bißchen mehr kann man schon auf die Frage eingehen. Wenn festgestellt wird, daß die Frauen in der Minderheit sind und sie die einzige Frau auf allen Listen ist, ist sie in jedem Fall drin. Egal wie das Wahlergebnis aussieht.
Erstellt am 11.01.2006 um 17:51 Uhr von Bernd
Gevatter, Gevatter,
das stimmt so aber überhaupt nicht!
Erstellt am 12.01.2006 um 08:51 Uhr von Kleine Hexe
Wahlordnung § 15
.....
(5) Befindet sich unter den auf die Vorschlagslisten entfallenden Höchstzahlen nicht die erfor-derliche Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des
Gesetzes, so gilt Folgendes:
1. An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person,
die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört, tritt die in derselben Vorschlagsliste in
der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der
Minderheit.
2. Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit, so geht dieser
Sitz auf die Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über. Entfällt die folgende Höchstzahl auf
mehrere Vorschlagslisten zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste
dieser Sitz zufällt.
3. Das Verfahren nach den Nummern 1 und 2 ist so lange fortzusetzen, bis der Mindestanteil
der Sitze des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes erreicht ist.
4. Bei der Verteilung der Sitze des Geschlechts in der Minderheit sind auf den einzelnen Vor-schlagslisten nur die Angehörigen dieses Geschlechts in der Reihenfolge ihrer Benennung
zu berücksichtigen.
5. Verfügt keine andere Vorschlagsliste über Angehörige des Geschlechts in der Minderheit,
verbleibt der Sitz bei der Vorschlagsliste, die zuletzt ihren Sitz zu Gunsten des Geschlechts
in der Minderheit nach Nummer 1 hätte abgeben müssen.