Hallo, bei und werden zur Zeit AR-Wahlen veranstaltet. Einem Kollegen (kein BR-Mitglied) im Betriebswahlvorstand wird wegen fehlender Abmeldung zur Wahlvorstandsitzung eine Abmahnung angedroht. Der Kollege mußte dazu nicht mal den Büroflur verlassen. Wir sehen darin einen Ansatz zur Wahlbehinderung.
Gilt für diesen Fall die selbe Abmeldepflicht wie für BR?
Hat jemand was ähnliches erlebt?

Danke für Antworten