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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werbung Aufsichtsratswahl

S
Schnick
Mai 2021 bearbeitet

Hallo in die Runde,

gibt es Regeln und Rahmen für das zur Verfügung stellen von Werbung für die anstehende Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmervertreter nach Drittbeteiligungsgesetz?

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Community-Antworten (4)

G
ganther

06.05.2021 um 21:44 Uhr

Zur Verfügung stellen? Wer sollte das tun? Werbung ist dein Privatvergnügen

S
Schnick

06.05.2021 um 21:56 Uhr

Gibt es Beschränkungen von Werbung. Bsp. können Postkarten versendet werden? Kann ein Video geteilt werden?

G
ganther

07.05.2021 um 00:51 Uhr

Postkarten? Woher hast du die Adressen? Video? Wo willst du es teilen? Stellt der AG sein Netz wohl zur Verfügung?

T
Thomas63

07.05.2021 um 15:45 Uhr

Falls Du Firmeneigentum (E-Mail, Drucker usw.) benutzen willst mußt Du die Erlaubnis vom AG haben. Normal halten sich AG aber da raus um keine Ungleichbehandlung aufkommen zu lassen, bzw. weil sie kein Einfluss haben was an Werbeaussagen verteilt wird. Falls Ihr einer Gewerkschaft angehört könnt Ihr Fragen ob Sie z.B. Flugblatter für euch Drucken die Ihr dann vorm Werksgelände in eurer Freizeit verteilt.

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