Hallo, Bei uns stehen die Aufsichtsrarswahlen der Arbeitnehmer Vertreter an. Gewählt wird nach DrittpG Meine Frage: Müssen die Stimmzettel alphabetisch sein ? Oder darf der Hauptwahlvorstand auch anders entscheiden? Vielen Dank
Erstellt am 16.04.2022 um 13:00 Uhr von celestro "Gewählt wird nach DrittpG" Dann sollte die Antwort doch in diesem Gesetz zu finden sein, oder nicht?