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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufsichtsratswahl

R
Ratgeber1
Apr 2019 bearbeitet

Hallo...…

bei uns ist demnächst Aufsichtsratswahl. Ich habe dazu 2 Fragen:

  1. Heute wurden die Wählerlisten im Haus an den Pinnwänden veröffentlicht. Ist dies mit dem Datenschutz vereinbar? Eigentlich könnte jeder "Betriebsfremde" (Publikumsverkehr) diese Wählerlisten mitnehmen.....
  2. Unser Konzern besteht aus mehreren Tochterunternehmen. Wenn der Betriebsrat Wahlbewerber sucht, um eine Wahlvorschlagsliste zu füllen (Bewerber umgehen somit das Suchen von je 100 Stützunterschriften) muss dann der Betriebsrat eines jeden Tochterunternehmens darüber beschließen oder der Konzernbetriebsrat???

Vielen Dank und ich freue mich auf Antworten...…..

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Community-Antworten (1)

C
celestro

10.04.2019 um 01:25 Uhr

"Heute wurden die Wählerlisten im Haus an den Pinnwänden veröffentlicht."

Die Wählerlisten oder die gültigen Wahlvorschläge (Wahllisten) ?

"Wenn der Betriebsrat Wahlbewerber sucht, um eine Wahlvorschlagsliste zu füllen (Bewerber umgehen somit das Suchen von je 100 Stützunterschriften) muss dann der Betriebsrat eines jeden Tochterunternehmens darüber beschließen oder der Konzernbetriebsrat???"

Wie kann man damit die Stützunterschriften umgehen? Und der BR darf als Gremium mMn hier überhaupt nicht tätig werden.

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