Erstellt am 28.09.2005 um 09:04 Uhr von Biggy
Hallo Storch
nun nicht mal gleich das Kinde mit dem Bad ausschütten, ich würde mal sagen jeder ist sich selbst der nächste.
Aber nun mal zu deinen Fragen:
Wenn ich als BR tätig bin habe ich keine Freizeit sondern Arbeitszeit grundsätzlich.
Im Gesetzt steht nicht, dass es verboten ist in der nicht Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten nachzugehn.
Diese Zeit wird automatisch wieder zur Arbeitszeit, wenn ich als Betriebsrat tätig bin.Bei Schichtdiensten ist es auch schwer möglich, das alle Mitglieder im Dienst sind wenn Sitzungen stattfinden. Solche Vereinbarungen sind nichtig, der Gesetzgeber sagt , dass man keine Nachteile haben darf wegen seiner Betriebsratstätigkeit.
Also lass deine Kollegin doch in Ruhe in Ihre Altersteilzeit gehen warum auch immer sie die bewilligt bekam, und dann nimmt sie ihre Betriebsratstätigkeiten wahr wie immer.
Was will denn der AG dagegen tun, klagen wegen Betriebstratstätigkeit? Behinderung dieser ist eine Straftat und wird / kann mit Gefängniss bestraft werden.
Also frohes Schaffen als Betriebsrat in der Altersteilzeit.
Gruß Biggy