Eine BR-Kollegin wollte in Altersteilzeit gehen. Dies wurde Ihr unter der Bedingung gewährt (natürlich nicht beweisbar), dass Sie während Ihrer Arbeitszeit keine BR-Tätigkeiten wahrnimmt. Sie will jetzt in Ihrer Freizeit an den BR-Sitzu8ngen teilnehmen. Ist das zulässig. Ich sehe hier u. a. das versicherungstechn. Problem.
Ausserdem muss doch jeder Arbeitnehmer seine Arbeitszeit wahrheitsgem. dokumentieren. Gilt dies auch für die BR-Tätigkeit in der Freizeit.
Ich persönlich hielte es für besser wenn diese Kollegin Ihr Amt niederlegt, denn was ist das für ein Betriebsrat der einen solchen Deal abschließt.