BR-Tätigkeit in der Freizeit wegen ATZ - ist das zulässig?
Eine BR-Kollegin wollte in Altersteilzeit gehen. Dies wurde Ihr unter der Bedingung gewährt (natürlich nicht beweisbar), dass Sie während Ihrer Arbeitszeit keine BR-Tätigkeiten wahrnimmt. Sie will jetzt in Ihrer Freizeit an den BR-Sitzu8ngen teilnehmen. Ist das zulässig. Ich sehe hier u. a. das versicherungstechn. Problem. Ausserdem muss doch jeder Arbeitnehmer seine Arbeitszeit wahrheitsgem. dokumentieren. Gilt dies auch für die BR-Tätigkeit in der Freizeit. Ich persönlich hielte es für besser wenn diese Kollegin Ihr Amt niederlegt, denn was ist das für ein Betriebsrat der einen solchen Deal abschließt.
Community-Antworten (1)
28.09.2005 um 11:04 Uhr
Hallo Storch nun nicht mal gleich das Kinde mit dem Bad ausschütten, ich würde mal sagen jeder ist sich selbst der nächste. Aber nun mal zu deinen Fragen: Wenn ich als BR tätig bin habe ich keine Freizeit sondern Arbeitszeit grundsätzlich. Im Gesetzt steht nicht, dass es verboten ist in der nicht Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten nachzugehn. Diese Zeit wird automatisch wieder zur Arbeitszeit, wenn ich als Betriebsrat tätig bin.Bei Schichtdiensten ist es auch schwer möglich, das alle Mitglieder im Dienst sind wenn Sitzungen stattfinden. Solche Vereinbarungen sind nichtig, der Gesetzgeber sagt , dass man keine Nachteile haben darf wegen seiner Betriebsratstätigkeit. Also lass deine Kollegin doch in Ruhe in Ihre Altersteilzeit gehen warum auch immer sie die bewilligt bekam, und dann nimmt sie ihre Betriebsratstätigkeiten wahr wie immer. Was will denn der AG dagegen tun, klagen wegen Betriebstratstätigkeit? Behinderung dieser ist eine Straftat und wird / kann mit Gefängniss bestraft werden. Also frohes Schaffen als Betriebsrat in der Altersteilzeit. Gruß Biggy
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