Erstellt am 08.09.2005 um 00:05 Uhr von Henni
Hallo Modi,
ich weiß zwar nicht, warum ihr den Dienstplan konkret nicht absegnet, jedoch stellt der Dienstplan eine Regelung der Arbeitszeit, Pausen usw. gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 dar. § 87 Abs. 2 sagt dann eindeutig, dass die Einigungsstelle entscheidet.
Sollte der AG den Dienstplan ohne eure Zustimmun einfach anwenden, könntet ihr ein Beschlussverfahren einleiten (eure Mitbestimmungsrechte werden ja verletzt) und sogar eine einstweilige Verfügung erwirken. Letzteres setzt voraus, dass eure Mitbestimmungsrechte unmittelbar und dauerhaft gefährdet sind. - Euer Anwalt wird euch beraten.
Das Verhältnis zwischen euch und dem AG kenne ich nicht. Jedoch kann man auch dem AG erst einmal unmissverständlich klar machen, wie die der BR die Rechtslage sieht und was er bei Nichteinigung oder Missachtung seiner Rechte tun wird. U.U. einigt sich der AG dann doch lieber so mit euch.
Gruß Henni
Erstellt am 08.09.2005 um 13:03 Uhr von moody
der Dienstablauf ist wegenPersonalmangels nicht abgesichert. Der BR stimmt den vorprogrammierten Überstunden nicht zu,wird nicht unterschrieben.Somit ist das Dilemma da.AG meint,,,bis dahin finden wir schon eine Lösung..."
moody