Ist dieses Beispiel zulässig?
Betriebsratssitzung 09.00 Uhr -14.00 Uhr anschließend Nachtschicht ab 20.00 Uhr -06.00 Uhr.
Arbeitgeber sagt ja, da Betriebsratstätigkeit ehrenamtliche Tätigkeit ist und keine Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz.
Die vorhergehende Nachtschicht fällt wegen der Sitzung aus.