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BR Tätigkeiten während der Arbeitszeit

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Herne0812
Sep 2022 bearbeitet

Hallo, Folgende Situation. Mein BR Kollege und ich waren 1 Woche auf BR Seminar. Am Montag danach ging ich 1 Stunde ins BR Büro um Emails zu checken und Protokolle zu lesen. Ich habe mich vorschriftsmäßig beim Vorgesetzten abgemeldet. Später als mein BR Kollege seine Schicht begann sind wir beide für 1 Stunde ins BR Büro um die Themen vom Seminar in unserem BR anzuwenden und zu checken (BV usw.) und zwei Fälle zu besprechen wo ich angesprochen wurde von 2 MA am selbigen Tag Auch hier haben wir uns vorschriftsmäßig beim Vorgesetzten abgemeldet. Mein BR Kollege und ich haben Schicht bedingt nur eine Stunde in der wir zusammen vor Ort sind. In dieser Stunde im BR Büro kam unser Personalchef rein und beschwerte sich über unsere BR Arbeit mit der Begründung des §37 bei uns und mit frühzeitigem Bescheid geben. Wir könnten die BR Arbeit in unserer Freizeit erledigen und es gibt ja den BR Vorsitzenden der freigestellt ist. Ist das rechtens vom Personalchef? Wir haben beide die Schichtbesetzung in unserer Abteilung beachtet, das wir nicht unterbesetzt sind. Und es bestand auch keine Möglichkeit das wir uns den nächsten Tag oder übernächsten Tag hätten sehen können da jeder von uns einen Tag frei hatte. Somit wäre für uns keine Chance gewesen, uns vor der nächste Br Sitzung zu treffen und zu reden.

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Community-Antworten (18)

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rtjum

06.09.2022 um 15:55 Uhr

Ihr habt alles richtig gemacht wenn ihr Euch abgemeldet habt.

M
Muschelschubser

06.09.2022 um 16:24 Uhr

Der Personalchef kennt §37 BetrVG und schießt trotzdem über das Ziel hinaus?

Aus meiner Sicht ist alles so korrekt. Ihr habt ja keinen Einfluss darauf, wer Euch aus der Belegschaft anspricht. Selbstverständlich muss dieser Input irgendwann und irgendwie bearbeitet werden.

Natürlich kann man nun eine Diskussion darüber entfachen, wer über den BRV hinaus denn noch was im BR-Büro zu bearbeiten hat (Mails checken etc.). Aber wenn der Personalchef das so detailverliebt haben möchte, dann muss er sich nicht wundern, wenn die BRM auch kleinste Tätigkeiten akribisch aufführen und im die Freistellung nach §37 noch mehr Zeit beansprucht...

Und die Bemerkung mit der BR-Arbeit in der Freizeit ist völlig daneben. Kommt das öfter vor?

H
Herne0812

06.09.2022 um 18:05 Uhr

Ja öfters, heute wieder bei meinem BR Kollegen und BR Kollegin. Der Personalchef sagte das die Ausschuß Sitzung vorbei wäre und es nur in Sonderfällen anderen BR Mitgliedern gestattet wäre ansonsten nur dem BR Vorsitzenden.

D
DummerHund

06.09.2022 um 18:20 Uhr

Der BR sollte dies offiziell auf der nächsten Sitzung auf der TO setzen. Dann würde ich diesen Personalchef zu diesen Punkt zur Sitzung einladen (allein dies könnte für ihn schon peinlich sein) und der BR sollte, durch den BRV dem Personalchef ganz klar die Leviten lesen und im den § 37 BetrVG noch mal auseinander legen. Entlassen würde ich ihn dann mit der Aufforderung das er sein Handeln demnächst zu unterlassen hat, oder man werde sich an den AG wenden und mit diesen die §§ 119 und 104 BetrVG erörtern.

H
Herne0812

06.09.2022 um 19:18 Uhr

Tja leider ist der BR Vorsitzende und der Stellvertreter sehr AG freundlich um es mal vorsichtig auszudrücken

D
DummerHund

06.09.2022 um 19:42 Uhr

Und dennoch müsst ihr was tun.

C
Challenger

07.09.2022 um 02:35 Uhr

Zitat Herne0812 : Tja leider ist der BR Vorsitzende und der Stellvertreter sehr AG freundlich um es mal vorsichtig auszudrücken

Der BR Vorsitzende ist freigestellt, dh, Ihr seid mindestens 9 BRM. Und wie sind die anderen drauf ?

A
Agassi0

07.09.2022 um 09:14 Uhr

@Challenger : Der BR Vorsitzende ist freigestellt, dh, Ihr seid mindestens 9 BRM. Und wie sind die anderen drauf ?

Wie kommst Du auf 9 BRM? Die Freistellung richtet sich nicht nach der Gremiumsgröße sondern nach der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, hier werden es zwischen 200 und 500 Mitarbeiter sein, da ein freigestelltes BRM. Es können also auch nur 7 BRM sein.

M
Moreno

07.09.2022 um 10:42 Uhr

Agassi ab 201 Mitarbeiter hat man in der Regel einen 9er Betriebsrat also ist die Frage vom Challenger ja wohl auch vernünftig! Aber eigentlich ist es auch egal wie hier der Rest vom Betriebsrat drauf ist. Jedes BRM hat ein Anrecht auf ungestörte Amtsausübung und kann hier auf Unterlassung seitens des Personalchef bestehen. Notfalls gerichtlich!

A
Agassi0

07.09.2022 um 11:32 Uhr

@moreno Du hast ja Recht, da hatte ich mich ein bisschen vergaloppiert. Asche auf mein Haupt

R
Relfe

07.09.2022 um 11:54 Uhr

wenn der BRV und der stellv BRV zu AG-freundlich sind, hier der übliche Tipp:

abwählen und neue wählen und dann auch gleich die Freistellung neu verteilen. Das wirkt auch auf den AG und den Personalchef wenn plötzlich die "Kumpels" weg sind.

H
Herne0812

07.09.2022 um 13:46 Uhr

Wir sind ein 9er Gremium. Der BRV und Stellvertreter haben die Freistellung untereinander aufgeteilt. Ich bin Ersatz GBR Mitglied und somit auch theoretisch berechtigt am PC Emails zu checken wenn das ordentliche GBR Mitglied nicht da ist. Das mit dem abwählen wird nicht leicht denn es sind 5 vom alten Gremium davon 4 AG freundlich und 4 neue Mitglieder davon 2 wie die Fahne im Wind. Danke für die zahlreichen Antworten und Tipps.

M
Moreno

07.09.2022 um 13:54 Uhr

Was hat das denn mit dem GBR zu tun? Du bist BRM also hast Du Einsichtsrechte in die Unterlagen des BR. Dies passiert in der Arbeitszeit und dafür musst du Dich nur ordnungsgemäß abmelden. Wenn dadurch Arbeit liegen bleibt ist das eben das Problem der Abteilung und nicht Deins sollte sogar vom Arbeitgeber einkalkuliert werden wenn BRM in einer Abteilung sind.

R
Relfe

07.09.2022 um 15:28 Uhr

@Herne0812 was heißt: "Der BRV und Stellvertreter haben die Freistellung untereinander aufgeteilt."

der BR vergibt die Freistellung per BR-Beschluss und nicht BRV/stellv BRV teilen das nach gutdünken zu.

M
Moreno

07.09.2022 um 15:32 Uhr

Na ich gehe mal davon aus, dass beide zu 50% freigestellt sind. Und da sich ja 4 von 5 einig sind wird dies auch seine Richtigkeit haben.

H
Herne0812

07.09.2022 um 16:52 Uhr

Von wegen Beschluß den gab es nicht in der Sitzung. Da ich noch nicht wußte das es einen Beschluß geben muß darüber, weil ich komplett neu bin im BR und ich erst jetzt die Seminare besucht habe. Naja wenn man neu ist wird einem einiges so erzählt was sich als falsch herausstellt.

M
Moreno

07.09.2022 um 17:29 Uhr

Von wegen Beschluß den gab es nicht in der Sitzung.... Zitat Herne Hmmm ist doch ein gutes Gesprächsthema in der nächsten BR Sitzung.

R
Relfe

07.09.2022 um 20:52 Uhr

also doch kein "Freistellungsbeschluss" :-) damit haben die beiden jetzt aber ein Problem: der AG könnte sie Abmahnen und Lohnzahlung verweigern, weil sie gar nicht freigestellt waren und somit hätten arbeiten müssen, wenn sie sich nicht abgemeldet haben. (was Freigestellte üblicherweise nicht machen) Keine Abmeldung - kein BR-Arbeit --> weil nicht freigestellt keine BR-Arbeit - also Arbeitspflicht --> nicht gearbeitet, kein Lohn

wie wollen die den Nachweis nachträglich erbringen, außer evt für Sitzungen?

genau so würde ich den beiden das erzählen (ob das vor Gericht auch so drastisch geurteilt werden wird --> keine Ahnung, aber möglich wäre es wohl)

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