Erstellt am 02.08.2019 um 10:26 Uhr von Pickel
BR-Tätigkeit ≠Arbeit.
Im Übrigen ist die Fahrt betriebsratsbedingt.
Erstellt am 02.08.2019 um 10:27 Uhr von takkus
Du schreibst, ihr habt einen TV. Steht dort etwas zu Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen?
Erstellt am 02.08.2019 um 10:33 Uhr von BRGLDCEF
Sorry, ich habe versehntlich Antwort nicht öffentlich angeklickt.
Nein, im TV ist nichts geregelt. Außer Zuschläge für Sonn und Feiertag.
Erstellt am 02.08.2019 um 10:37 Uhr von Pjöööng
Ein Blick ins Gesetz:
"§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(...)
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten."
Es gibt primär also nur einen Ausgleichsanspruch und keinen Anspruch auf Überstundenauszahlung. Nur sollte dieser nicht innerhalb eines Monats nicht gewährt werden, dann wandelt sich dieser in einen Vergütungsanspruch.
Ob die Lage der Reisezeit betriebs- oder betriebsratsbedingt ist müsste geprüft werden. Pickel springt da wie immer zu kurz.
Erstellt am 02.08.2019 um 10:45 Uhr von BRGLDCEF
@Pjöööng
Danke für deine Antwort.
Muss "Pickel springt da wie immer zu kurz" das sein?
In einem Forum kann und soll jeder seine Meinung äußern. Dass wir es hier warscheinlich nicht mit Volljuristen, sondern nur mit "Hobbyjuristen" zu tun haben, sollte allen klar sein. Ich schätze deine Antworten sehr. Nur solche Kommentare finde ich doof. Sorry.
Erstellt am 02.08.2019 um 10:49 Uhr von Pjöööng
Ja, das muss sein! Pickel gibt hier immer wieder Antworten die einzig und alleine seine persönliche Meinung wiedergeben, aber nichts mit der rechtlichen Situation zu tun haben. Er ist eben genau kein "Hobbyjurist" sondern einfach nur ein Meinungsmacher.
Erstellt am 02.08.2019 um 14:50 Uhr von paula
Pickel fällt (leider) eher in die Kategorie "Rabulistik"
Erstellt am 02.08.2019 um 14:52 Uhr von BRHamburg
Aber Pickel hat hier völlig Recht. Die BR Arbeit wird aus freien Stücken am Sonntag gemacht ( Damit die Fahrzeit nicht so lang ist) Die Fahrt an sich dürfte nötig sein, Arbeitszeit dürfte hier nicht anfallen.
Erstellt am 02.08.2019 um 15:03 Uhr von BRGLDCEF
@BRHamburg
"...Die BR Arbeit wird aus freien Stücken am Sonntag gemacht ( Damit die Fahrzeit nicht so lang ist)..."
Das ist nicht korrekt. Ich habe keine andere Möglichkeit, Montag Morgen den Tagungsort mit öffnetlichen Verkehrsmitteln (auf die bin ich angewiesen) zu erreichen. Es sei denn, ich lege 23:25 Uhr los. Habe dann wegen längeren Umstiegszeiten eine Fahrzeit von über acht Stunden. In diesem Fall würde es auch am Sonntag los gehen. Normale Fahrzeit 4:13 Stunden.
Erstellt am 02.08.2019 um 15:04 Uhr von Pjöööng
"Die BR Arbeit wird aus freien Stücken am Sonntag gemacht ( Damit die Fahrzeit nicht so lang ist)"
Häh? Fährt der Zug dann schneller?
Hast Du die Antwort von Pickel eigentlich gelesen?
Erstellt am 02.08.2019 um 17:02 Uhr von BR Hamburg
@ BRGLDCEF
Ja und? Das Du am Sonntag fährst ist doch überhaupt nicht bestritten worden. Dann lies wärend der Fahrt ein Krimi oder schlaf. Den die Frage ist ob es BETRIEBSBEDINGT NOTWENDIG IST; DAS DU WÄREND DER FAHRT BR ARBEIT MACHST Antwort: Nein ist es nicht! Also geniße deine Freizeit im Zug.
Erstellt am 05.08.2019 um 12:21 Uhr von Pjöööng
Zuerst wäre doch zu prüfen ob die Fahrt selbst nicht bereits einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung bewirkt. Nur wenn dem ncht soist wäre ja zu prüfen ob durch die Arbeit während der Fahrt ein Anspruch entsteht.