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Arbeitszeit BR Tätigkeit Sonntag

B
BRGLDCEF
Aug 2019 bearbeitet

Hallo ind die Runde. Ich bin für kommenden Montag zu einer außerordentlichen GBR Sitzung mit sehr zeitigem Beginn geladen. Meine Anreisezeit beträgt mit dem Zug 4 Std. Selbst mit der zeitigsten Verbindung bin ich nicht pünktlich zum Sitzungsbeginn vor Ort. Das betrifft auch andere Standorte. In einer Telko wurde vereinbart, bereits am Sonntag anzureisen. Das habe ich dem AG bekannt gegeeben. Er hat die Dienstreise auch so genehmigt. Mir ist klar, dass Reisezeit nicht zwingend Arbeitszeit ist. Jedoch würde ich mich auf der Fahrt auf die Sitzung vorbereiten. Dass würde ich dem AG schon so verklickern. Nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich auf der Fahrt BR Arbeit verrichte, handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um Arbeitszeit. Aber, wenn ich am Sonntag arbeite, habe ich laut TV Anspruch auf Sonntagszuschlag. Wenn man es ganz genau nimmt, müsste die "Sonntagsarbeit" nicht auch bentragt werden? Im TV ist hierüber keine Regelung getroffen. In meiner Branche ist in meinem Bundesland Sonntagsarbeit zu beantragen. Wie ist eure Meinung, abgesehen davon, dass BR Arbeit Ehrenamt ist?

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Community-Antworten (13)

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Pickel

02.08.2019 um 12:26 Uhr

BR-Tätigkeit ≠Arbeit. Im Übrigen ist die Fahrt betriebsratsbedingt.

T
takkus

02.08.2019 um 12:27 Uhr

Du schreibst, ihr habt einen TV. Steht dort etwas zu Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen?

B
BRGLDCEF

02.08.2019 um 12:30 Uhr

@takkus "Du schreibst, ihr habt einen TV. Steht dort etwas zu Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen?"

Nein. Zu diesem Thema gibt es nichts. Weder Dienstreisen, noch Sonn- und Feiertage. Außer Zuschläge dafür.

B
BRGLDCEF

02.08.2019 um 12:33 Uhr

Sorry, ich habe versehntlich Antwort nicht öffentlich angeklickt. Nein, im TV ist nichts geregelt. Außer Zuschläge für Sonn und Feiertag.

P
Pjöööng

02.08.2019 um 12:37 Uhr

Ein Blick ins Gesetz:

"§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (...) (3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten."

Es gibt primär also nur einen Ausgleichsanspruch und keinen Anspruch auf Überstundenauszahlung. Nur sollte dieser nicht innerhalb eines Monats nicht gewährt werden, dann wandelt sich dieser in einen Vergütungsanspruch.

Ob die Lage der Reisezeit betriebs- oder betriebsratsbedingt ist müsste geprüft werden. Pickel springt da wie immer zu kurz.

B
BRGLDCEF

02.08.2019 um 12:45 Uhr

@Pjöööng Danke für deine Antwort. Muss "Pickel springt da wie immer zu kurz" das sein? In einem Forum kann und soll jeder seine Meinung äußern. Dass wir es hier warscheinlich nicht mit Volljuristen, sondern nur mit "Hobbyjuristen" zu tun haben, sollte allen klar sein. Ich schätze deine Antworten sehr. Nur solche Kommentare finde ich doof. Sorry.

P
Pjöööng

02.08.2019 um 12:49 Uhr

Ja, das muss sein! Pickel gibt hier immer wieder Antworten die einzig und alleine seine persönliche Meinung wiedergeben, aber nichts mit der rechtlichen Situation zu tun haben. Er ist eben genau kein "Hobbyjurist" sondern einfach nur ein Meinungsmacher.

P
paula

02.08.2019 um 16:50 Uhr

Pickel fällt (leider) eher in die Kategorie "Rabulistik"

B
BRHamburg

02.08.2019 um 16:52 Uhr

Aber Pickel hat hier völlig Recht. Die BR Arbeit wird aus freien Stücken am Sonntag gemacht ( Damit die Fahrzeit nicht so lang ist) Die Fahrt an sich dürfte nötig sein, Arbeitszeit dürfte hier nicht anfallen.

B
BRGLDCEF

02.08.2019 um 17:03 Uhr

@BRHamburg "...Die BR Arbeit wird aus freien Stücken am Sonntag gemacht ( Damit die Fahrzeit nicht so lang ist)..."

Das ist nicht korrekt. Ich habe keine andere Möglichkeit, Montag Morgen den Tagungsort mit öffnetlichen Verkehrsmitteln (auf die bin ich angewiesen) zu erreichen. Es sei denn, ich lege 23:25 Uhr los. Habe dann wegen längeren Umstiegszeiten eine Fahrzeit von über acht Stunden. In diesem Fall würde es auch am Sonntag los gehen. Normale Fahrzeit 4:13 Stunden.

P
Pjöööng

02.08.2019 um 17:04 Uhr

"Die BR Arbeit wird aus freien Stücken am Sonntag gemacht ( Damit die Fahrzeit nicht so lang ist)"

Häh? Fährt der Zug dann schneller?

Hast Du die Antwort von Pickel eigentlich gelesen?

BH
BR Hamburg

02.08.2019 um 19:02 Uhr

@ BRGLDCEF Ja und? Das Du am Sonntag fährst ist doch überhaupt nicht bestritten worden. Dann lies wärend der Fahrt ein Krimi oder schlaf. Den die Frage ist ob es BETRIEBSBEDINGT NOTWENDIG IST; DAS DU WÄREND DER FAHRT BR ARBEIT MACHST Antwort: Nein ist es nicht! Also geniße deine Freizeit im Zug.

P
Pjöööng

05.08.2019 um 14:21 Uhr

Zuerst wäre doch zu prüfen ob die Fahrt selbst nicht bereits einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung bewirkt. Nur wenn dem ncht soist wäre ja zu prüfen ob durch die Arbeit während der Fahrt ein Anspruch entsteht.

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