Hallo ind die Runde. Ich bin für kommenden Montag zu einer außerordentlichen GBR Sitzung mit sehr zeitigem Beginn geladen. Meine Anreisezeit beträgt mit dem Zug 4 Std. Selbst mit der zeitigsten Verbindung bin ich nicht pünktlich zum Sitzungsbeginn vor Ort. Das betrifft auch andere Standorte. In einer Telko wurde vereinbart, bereits am Sonntag anzureisen. Das habe ich dem AG bekannt gegeeben. Er hat die Dienstreise auch so genehmigt. Mir ist klar, dass Reisezeit nicht zwingend Arbeitszeit ist. Jedoch würde ich mich auf der Fahrt auf die Sitzung vorbereiten. Dass würde ich dem AG schon so verklickern. Nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich auf der Fahrt BR Arbeit verrichte, handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um Arbeitszeit. Aber, wenn ich am Sonntag arbeite, habe ich laut TV Anspruch auf Sonntagszuschlag. Wenn man es ganz genau nimmt, müsste die "Sonntagsarbeit" nicht auch bentragt werden? Im TV ist hierüber keine Regelung getroffen. In meiner Branche ist in meinem Bundesland Sonntagsarbeit zu beantragen. Wie ist eure Meinung, abgesehen davon, dass BR Arbeit Ehrenamt ist?