Hallo Kollegen !
Einem Mitarbeiter in unserem Betrieb wurde betriebsbedingt gekündigt.
Eine Sozialauswahl hat nicht stattgefunden.
Frage : Muß der AG bei der Anhörung mitteilen daß keine Sozialauswahl getroffen wurde und warum keine Sozialauswahl getroffen wurde.
Schön wäre es wenn ich einen Quellennachweis für die Antwort bekäme.
Besten Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen
allerseits

retnuk