Sozialauswahl bei Kündigung - aber wen?
Hi, wir sind uns im Moment im unklaren, wen wir in eine mögliche Sozialauswahl mit einbeziehen können/müssen. In wie weit ist die Bildung bzw. fachliche Qualifikation ausschlaggebend? Wenn auf der selben Hierarchiestufe ein Mitarbeiter 4 Jahre dabei ist, ein abgeschlossenes Studium hat, ist der dem zu Kündigenden (12 Jahre in der Firma, kein Studium) dann vorzuziehen? 2 Mitarbeiter bekommen - gerade für alternative Stellen die in Frage kämen - von der Firma ein Studium finanziert; sind diese damit von der Sozialauswahl ausgeschlossen? Es scheint, das eine weitere Stelle geschaffen werden soll. Voraussetzung wird (so vermuten wir) auch hierfür ein Studium sein - ist diese Stelle damit dann nicht für den Kollegen geeignet oder muss ihm ggf. auch die Möglichkeit der Fortbildung eingeräumt werden?
Danke für die Hilfe
Community-Antworten (2)
23.11.2006 um 17:07 Uhr
Für die Sozialauswahl gibt es nur 4 Grunddaten zu vergleichen:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung Der Arbeitgeber kann Leistungsträger von der Sozialauswahl ausschliessen. Was ich nicht ganz verstehe, warum will der Betriebsrat eine Sozialauswahl treffen, lasst das doch den Arbeitgeber machen und prüft diese auf Richtigkeit, denn bei einer fehlerhaften Sozialauswahl ist die Kündigung unwirksam.
24.11.2006 um 10:16 Uhr
Hallo, ich bin der Meinungs, dass es bei der Sozialauswahl darauf ankommt, wen es am wenigsten trifft, wenn er gekündigt wird. Wie auch Rolfo sagt:
- Lebensalter, Betriebszugehörigkleit- jüngere MA haben oft bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Kollegen mit Scherbeginderung haben es auch schwieriger einen neuen Arbeitsplatz zu finden
- Unterhaltspflichten sind wichtig - ist der MA Alleinverdiener und hat eine Familie oder ist er ledig und lebt bei Mama. Man könnte den Katalog noch erweitern um weitere Kriterien wie z.B. Ausbildung , denn gut ausgebildete Kräfte haben bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, die würde ich ehe gehen lassen.
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