Erstellt am 21.02.2007 um 21:09 Uhr von paula
@Tex
"beschlossen der Kündigung zu ebenso zu widersprechen, da die erste Kündigung noch nicht ordnungsgemäß zurückgenommen wurde"
das ist aber wohl kein Grund zur Ablehnung nach dem Gesetz oder?
Erstellt am 21.02.2007 um 21:21 Uhr von Kaffeetrinker
a)
Ob ein BR einer Kündigung zu Recht widerspricht, entscheiden in letzter Instanz nur die Gerichte. Wenn die erste Anhörung zur Kündigung z.B. aus formalen Gründen falsch war und Ihr widersprochen habt, so kann der AG selbstverständlich eine zweite formal korrekte Anhörung nachschieben und die Kündigung dementsprechend unter Einhaltung von Kündigungsfristen usw. neu ausformulieren, was meiner Meinung nach automatisch die erste Kündigung ersetzt.
b)
Kündigungen zu widersprechen, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen ausgesprochen werden, ist NIEMALS falsch.