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Wann muss BR-Mitglied das Gremium/BRV informieren?

F
FPO
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter ist an mich (Stellvertr. Vorsitzender des BR) herangetreten und hat den Verdacht geäußert, daß man Ihn in seiner Abteilung vielleicht "loswerden" wolle. Mein Problem ist, daß unser 1. Vorsitzender im BR dessen Gruppenleiter ist. Bin ich verpflichtet die anderen BR-Mitglieder incl. des 1. Vorsitzenden zu informieren oder muß ich das erst tun, wenn der Mitarbeiter offiziell Beschwerde einreicht. Zur Info: Bin erst seit kurzem BR-Mitglied und stellvertr. Vorsitzender, habe daher keine Erfahrung.

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Community-Antworten (2)

A
axel

12.07.2005 um 10:44 Uhr

Hallo, ich denke bis jetzt war das ein reines Privatgespräch. Erst wenn der Kollege Dich bittet etwas zu unternehmen, solltest Du das Problem im Rat zur Diskussion stellen.

Gruß Axel

E
egni

12.07.2005 um 12:44 Uhr

Hallo FPO, ich denke auch, dass der MA sich erst mal aussprechen wollte. Du solltest genau hinterfragen, wie er seine Vermutung begründet, was er von Dir erwartet, dann würd ich erst mal ein 3er-Gespräch (Du, MA, Vorgesetzter) machen, um herauszufinden, was dahintersteckt.

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