Erstellt am 23.03.2006 um 22:28 Uhr von Fayence
Erstellt am 23.03.2006 um 22:54 Uhr von paolo
Definitiv,ist aber nicht so einfach.Erstmal muß ein Mistrauensantrag in einer BR.-Sitzung gestellt werden.Oder anderer klarer BR.-Bruch. muß vorhanden sein.
Dann versucht man erst mal, das der BR.V.von alleine zurücktritt, läuft das nicht können auch die Gewerkschaften oder die Einigungsstelle weiterhelfen.
Erstellt am 23.03.2006 um 23:00 Uhr von Fayence
paolo,
wer hat Dir denn dieses Ammenmärchen erzählt? Einen BRV kann man genau so einfach absetzen (Mehrheitsbeschluss natürlich vorausgesetzt) wie man ihn gewählt hat.
Lese bitte erst einmal nach, bevor Du einen solchen Unsinn verbreitest.
Erstellt am 24.03.2006 um 08:36 Uhr von Pit
Fayence,
du hast in mir einen Verbündeten !
Gruss aus Bayern