Erstellt am 11.07.2005 um 15:37 Uhr von viktor
Ja, Du kannst an den Sitzungen teilnehmen. Da BR-Sitzungen Arbeitszeit sind, besteht auch der normale Verrsicherungsschutz. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann ja von der werdenden Mutter freiwillig teilweise verzichtet werden (in wie fern der Versicherungsschutz bezüglich der bevorstehenden Geburt in diesem Fall besteht, ist mir nicht bekannt.)
Der Nachrücker kann nur dann nachrücken, wenn Du nicht da bist.
Nach der Entbindung sollte Dein Kind dann doch im Mittelpunkt stehen; hier sieht das Gesetz ein Beschäftigungsverfbot als Regelfall vor. In der Elternzeit geht es dann wieder.