Eine schwangere BR-Kollegin bot an, auch während ihres Mutterschutzes bzw. nach Geburt des Kindes an den BR-Sitzungen teilzunehmen, sofern sie sich dazu körperlich in der Lage fühlt (bzw. vor der Geburt noch hinter’s Lenkrad passt…).

Wir würden ihr Angebot gerne annehmen, aber wie sieht das rechtlich aus? Ist dieser Fall gleichzusetzen wie Teilnahme während des Urlaubs oder einer Krankheit, die der BR-Tätigkeit nicht entgegensteht?

1. Teilnahme während der Mutterschutzfrist?
2. Teilnahme während der Elternzeit?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
quiltrr