hallo zusammen
eine Kollegin von mir soll f. 14 Tage eine Vertretung machen in einem Arbeitsbereich, der nicht ihrer Funktionsbeschreibung entspricht. Sie ist Ergotherapeutin, die Einzeltherapien durchführt u. sie soll die Betreuung einer Gruppe mit Pflege und allem übernehmen)
Meines Wissen kann sie dann die Tätigkeit ablehnen.
In ihrem Arbeitsvertrag steht aber:
"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich , im Bedarfsfall auch andere, ihm zumutbare Tätigkeiten, die seiner Vorbildung bzw. seinen Fähigkeiten entsprechen, zu übernehmen"
Tja , aber was ist nun unzumutbar?:
Fängt das b. Pflegen an, welches eigentlich nicht zum Berufsbild gehört. Oder ist nur unzumutbar, wenn man seinen Arbeitsbereich reinigen soll?
Und noch ne Frage:
Ist der BR bei so einer Regelung v. AG einzubeziehen und wie?

Gruß
Silke