Erstellt am 07.07.2005 um 04:49 Uhr von vollmond
Hallo Silke,
kenne mich in diesem Metier nicht aus, aber wenn Deine Kollgin dafür qualifiziert ist, steht dem Passus des Arbeitsvertrages nichts entgegen. Ergo sie muß diese Vertretung übernehmen. Sollte die Vertretung länger, wie sechs Wochen dauern ist der BR natürlich mit im Spiel. Im normalen Umgang zwischen AG und BR funktioniert die Informationspflicht auch schon in der Planung(§80 BetrVG).
Viel Grüße vollmond
Erstellt am 07.07.2005 um 10:13 Uhr von merlin
Ich bin anders als Vollmond der Meinung, daß es sich, wenn sich die Vertretungstätigkeit sehr von der üblichen Tätigkeit unterscheidet, auch bei einem Zeitraum unter 6 Wochen schon um eine Versetzung handelt. Die Frage ist jetzt, ob es sich wirklich um eine völlig andere Tätigkeit handelt, und wie lange die Kollegin in ihrem Arbeitsbereich als Ergotherapeutin bereits eingesetzt ist(Konkretisierung des Arbeitsvertrages)
Erstellt am 07.07.2005 um 14:07 Uhr von Silke
Hallo Merlin
Sie ist bereits seit mehreren jahren in ihrem Bereich tätig. Meinst du mit "Konkretisierung des Arbeitsvertrages" das ihre in der Zeit ausgeübte Tätigkeit dem Berufsbild entspricht?
Ich sehe insbesondere die Pflegetätigkeit als berufsfremde Tätigkeit
sie hatte ganz zu Anfang ihrer Tätigkeit ebenfalls über drei Wochen eine Gruppenvertretung gemacht mit der ausdrücklichen, mündlichen Versicherung, das dies eine absolute Ausnahme sei. Da sie sich in der Probezeit befand, war Protest auch nicht gerade angesagt.
LG Silke
Erstellt am 07.07.2005 um 21:08 Uhr von Sönke
Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) sollte sie sich von ihrem Beruf als Ergotherapeutin besorgen ( giebt es im Internet z.B. BERUFEnet und im einzelnen prüfen welche daraus ersichtlich ihre Tätigkeitsfelder ihres Berufstandes ist , wenn dann arbeiten von ihr verlangt werden die nicht diesem Berufstand entsprechen ( wichtig das sie auch im Arbeitsvertrag als Ergo. eingestellt wurde) kann sie dies verweigern und kann deswegen auch nicht wegen Arbeitsverweigerung rausfliegen , wo kommen wir den da hin demnächst kann sie dann auch noch den Hofplatz fegen , MFG sönke
Erstellt am 08.07.2005 um 07:23 Uhr von merlin
Hallo Silke, mit Konkretisierung des Arbeitsvertrages meine ich, daß sich, je länger ein AN eine bestimmte Tätigkeit durchführt, das Direktionsrecht des AG verringert, noch dazu, wo es sich hier - wie Du schreibt - um völlig berufsfremde Arbeiten handelt. Umgekehrt ist es natürlich so, wenn jemand jeden Tag nach der Arbeit "den Hof fegt", wie Sönke schreibt, konkretisiert sich der Arbeitsvertrag dahingehend auch.
Lies Dir mal § 99 Betr.VG durch, in (2) findest Du auch die Ablehnungsgründe
LG Merlin