Erstellt am 03.11.2010 um 07:39 Uhr von nicoline
Marjel,
*Meine Frage kann dies die BR-Vorsitzende ohne Absprache mit den übrigen BR-Mitlgiedern überhaupt vornehmen oder kann sie überhaupt in Ausübung ihres Amtes soweit gehen ein ordentliches BR-Mitglied von der BR- Arbeit freizustellen?*
NEIN, das kann sie nicht, weder mit Absprache noch in der Ausübung ihres Amtes. BRM werden gewählt, können abgewählt werden oder von ihrem Amt zurücktreten, aber nicht von ihrer BR Arbeit freigestellt werden. Während der Erkrankung eines BRM ist allerdings ein Ersatzmitglied zu laden, welches, für die Zeit der Krankheit, dann ordentliches Mitglied wird. Ist die Krankheit beendet, endet die Mitgliedschaft des Ersatzmitgliedes und das ordentliche BRM nimmt sein Amt wieder wahr.
Wie das läuft mit den Ersatzmitgliedern ist nachzulesen in der Kommentierung des § 25 BetrVG
Erstellt am 03.11.2010 um 08:35 Uhr von pfeilenbogen
Marjel
Euer BRV sollte aber einmal ganz dringen auf eine Grundschulung BetrVG. Ihr solltet euch ebebfalls dringend überlegen ob ihr das richtige und geeignete BRM als BRV gewählt habt. Ggf. einen geeigneteren wählen. Denn wer weiß wo er nich solche schweren Fehler gebeht, die ggf. dann oder bestimmt zur Ungültigkeit von Beschlüssen, z.B. wegen fehlerhafter Ladung führen.
Erstellt am 03.11.2010 um 12:44 Uhr von neskia
"(Kollege ist wieder im Dienst) .... sein Amt für einige Zeit ruhen zu lassen."
Geht nicht, sollte der Kollege zustimmen ist er komplett aus dem BR raus (bis zur nächsten Wahl).
"Stattdessen hat sie nun ein Ersatzmitglied als ständiges BR-Mitglied in den BR geholt"
Hat der Kollege dem nicht zugestimmt, ist er noch BR-Mitglied. Eure Beschlüsse scheitern immer an mindestens zwei Punkten.
- nicht ordnungsgemäße Ladung
- Nichtöffentlichkeit
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