W.A.F. LogoSeminare

Geschäftsordnung des BR - Darf ein Geschäftsführer diese verlangen?

H
Hase99
Aug 2017 bearbeitet

Wir haben uns eine Geschäftsordnung gegeben. Unser Geschäftsführer hat sich beklagt, dass er die Inhalte nicht kennt. Nun verlangt er eine Ausfertigung unserer Geschäftsordnung. Bin ich als BR - Vorsitzender verpflichtet ihm diese auszuhändigen?

4.06504

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

08.12.2008 um 11:05 Uhr

@Hase99, nein! Die GO (was ist denn da zu regeln, was nicht das BetrVG schon macht?) ist nur dem Gremium zugänglich, ihr braucht sie auch nicht zu veröffentlichen!

§ 36 BetrVG, - III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung

lies dir mal die einschlägigen Kommentierungen durch.

F
frager1

08.12.2008 um 11:18 Uhr

@Mona-Lisa + @Hase99

im § 36 BetrVG, - III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung steht in der Kommentierung aber auch:... Die Aushändigung von Teilen der Geschäftsordnung kann zweckmäßig sein, soweit es für die Zusammenarbeit notwendig ist (Fitting, a. a. O.; HSWG, a. a. O.; weiter gehend Bopp, S. 158; GK-Raab, a. a. O., die eine entsprechende Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 annehmen)

BetrVG § 2 ...Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll zusammen.

Also, es kommt darauf an, was in der GO des BR geregelt wird.

  • Haben die Regelungen der GO Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem AG?

Regelungen welche nur das interne Umgehen im BR-Gremium betrifft, geht den AG nichts an.

M
Mona-Lisa

08.12.2008 um 11:31 Uhr

@frager1, "Unser Geschäftsführer hat sich beklagt, dass er die Inhalte nicht kennt."
Zitat Hase99! Ich lese das so, dass der Geschäftsführer die komplette GO verlangt.

"Eine Bekanntmachung der Geschäftsordnung ist nicht erforderlich. Sie braucht auch dem AG nicht mitgeteilt zu werden" § 36 BetrVG - III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung, RN. 8 im DKK Das einzige was für den GF von Interesse ist, ist der Ansprechpartner, wenn der BRV samt Stellvertreter mal tatsächlich nicht zu "greifen" ist. Und dafür genügt eine schriftliche Mitteilung an ihn. Wobei ich doch noch bemerken muss, dass dafür auch keine GO notwendig ist! Und was könnte noch in eine GO geregelt sein? Wer den Kaffee für die nächste Sitzung braut?

F
Fuxx

08.12.2008 um 13:53 Uhr

@Mona richtige Antwort, 10 Punkte! Aber was den Kaffee betrifft...Das haben wir in unserer GO vergessen :-(

Ihre Antwort