Geschäftsordnung des BR - Darf ein Geschäftsführer diese verlangen?
Wir haben uns eine Geschäftsordnung gegeben. Unser Geschäftsführer hat sich beklagt, dass er die Inhalte nicht kennt. Nun verlangt er eine Ausfertigung unserer Geschäftsordnung. Bin ich als BR - Vorsitzender verpflichtet ihm diese auszuhändigen?
Community-Antworten (4)
08.12.2008 um 11:05 Uhr
@Hase99, nein! Die GO (was ist denn da zu regeln, was nicht das BetrVG schon macht?) ist nur dem Gremium zugänglich, ihr braucht sie auch nicht zu veröffentlichen!
§ 36 BetrVG, - III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung
lies dir mal die einschlägigen Kommentierungen durch.
08.12.2008 um 11:18 Uhr
@Mona-Lisa + @Hase99
im § 36 BetrVG, - III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung steht in der Kommentierung aber auch:... Die Aushändigung von Teilen der Geschäftsordnung kann zweckmäßig sein, soweit es für die Zusammenarbeit notwendig ist (Fitting, a. a. O.; HSWG, a. a. O.; weiter gehend Bopp, S. 158; GK-Raab, a. a. O., die eine entsprechende Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 annehmen)
BetrVG § 2 ...Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll zusammen.
Also, es kommt darauf an, was in der GO des BR geregelt wird.
- Haben die Regelungen der GO Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem AG?
Regelungen welche nur das interne Umgehen im BR-Gremium betrifft, geht den AG nichts an.
08.12.2008 um 11:31 Uhr
@frager1,
"Unser Geschäftsführer hat sich beklagt, dass er die Inhalte nicht kennt."
Zitat Hase99!
Ich lese das so, dass der Geschäftsführer die komplette GO verlangt.
"Eine Bekanntmachung der Geschäftsordnung ist nicht erforderlich. Sie braucht auch dem AG nicht mitgeteilt zu werden" § 36 BetrVG - III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung, RN. 8 im DKK Das einzige was für den GF von Interesse ist, ist der Ansprechpartner, wenn der BRV samt Stellvertreter mal tatsächlich nicht zu "greifen" ist. Und dafür genügt eine schriftliche Mitteilung an ihn. Wobei ich doch noch bemerken muss, dass dafür auch keine GO notwendig ist! Und was könnte noch in eine GO geregelt sein? Wer den Kaffee für die nächste Sitzung braut?
08.12.2008 um 13:53 Uhr
@Mona richtige Antwort, 10 Punkte! Aber was den Kaffee betrifft...Das haben wir in unserer GO vergessen :-(
Verwandte Themen
Änderung Geschäftsordnung, wie wird das vermerkt
ÄlterGuten Morgen, meine Frage: Es gibt für die vorliegende Geschäftsordnung zwei Änderungen. Es ist klar, nur durch absoluten Mehrheitsbeschluss kann dies in der Sitzung beschlossen werden. Wie wird es
Frage Geschäftsordnung
ÄlterHi, ich hab bzgl. der Geschäftsordnung mal eine Frage. Und zwar haben wir vor kurzem eine Geschäftsordnung als Betriebsrat verabschiedet, das Datum der Geschäftsordnung ab wann die gelten soll jedoc
Geschäftsordnung
ÄlterServus, wie geht man vor, wenn man eine bestehende Geschäftsordnung des BR ändern möchte (das aber nicht nur zur einer Ziffer) sondern die gesamte Geschäftsordnung soll überarbeitet werden? Klar ist.
Geschäftsordnung Unterschriftsverweigerung durch Arbeitgeber
ÄlterGuten Tag zusammen, wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und haben unsere Geschäftsordnung der Geschäftsführung vorgelegt. Da unsere Unternehmen 2 Geschäftsführer hat, stellt siich nun die Frag
Neue Geschäftsordnung enthält Anordnungsmöglichkeit von Überstunden durch die Abteilungsleiter
ÄlterDer Geschäftsführer gab mir am Freitag einen Entwurf der neuen Geschäftsordnung in die Hand. Diese enthält den folgenden Passus: "Überstunden sind grundsätzlich von den Abteilungsleitern anzuordnen