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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wieviel Zeit darf ein BR für BR-Arbeit verbrauchen?

K
Köfte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser 7er BR-Gremium ist heute kollektiv von der GL abgewatscht worden, weil wir - kurz vor offiziellen Restrukturierungsmaßnahmen (im Moment berät noch der WA) - zu viel Zeit für unsere BR-Arbeit verbrauchen würden und zu wenig produktiv arbeiteten. Auf meinen Einwand, dass viele von uns noch keine Restr. gemacht hätten und wir daher viel Informationen beschaffen, lesen, usw. müssten, wurde geantwortet, nur der BRV und sein Stellvertreter würden schließlich mit der GL verhandeln, dashalb müssten wir nicht alles wissen. Haha! OK, ich hab mich gerade selbst freigestellt (als Schriftführer), also mache zu 100% BR-Arbeit, bin aber auch der Meinung, dass es meine Pflicht ist, mich so gut wie nur irgend möglich gegen die erwartete Kündigung von 1/3 der Kollgen meines Standortes zu wappnen...

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Community-Antworten (2)

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rtjum

17.02.2011 um 09:22 Uhr

Wenn Ihr euch kollektiv abwatschen lasst... Gerade in einer solchen Situation brauchen alle Kollegen einen gut aufgestellten und gut informierten Betriebsrat und wenn die GL meint, dass nur der BRV und sein STelli was wissen müßen, dann solltet ihr die mal auf das BetrVG hinweisen. Sich selbst frei zustellen ist natürlich gefährlich, aber das ist Deine Sache, propagier das so bloß nicht!

Viel Glück in der Restrukturierung!

Gruß rtjum


Nachtrag: Die Zeit, die ein BR für seine ARbeit aufwendet die entscheidet der BR nach bestem Wissen und Gewissen. Sicherlich gibt es schonmal BR-ARbeit, die man auch zu einem späteren Zeitpunkt machen kann, aber bei Euch ist, so ist meine Meinung, die BR-ARbeit bzgl. der Restrukturierung und 1/3 Entlassungen sicherlich nicht später zu machen!

S
Saxonia

17.02.2011 um 18:01 Uhr

Hallo,

Ihr solltet Eurer GF klarmachen, dass Ihr sie mächtig ärgern werdet, wenn sie so weitermachen. Behinderung der BR-Arbeit ist da nur EIN Aspekt. Ihr könnt in Eurer Situation die ganze Palette aus dem BetrVG anwenden - am besten zusammen mit einem Anwalt: Interessenausgleich; Sozialplanverhandlungen; rechtzeitige und umfassende Informationen einfordern, sonst darf die GF nicht mit der Maßnahme beginnen; Freistellung des gesamten BR-Gremiums über längere Zeit; Widersprüche zu allen Kündigungen; ggf. die unterbliebene Massenentlassungsanzeige beim Arbeitsamt als Joker ziehen usw.

Vor dem Hintergrund solltet Ihr Euch für Interessenausgleich und ggf. Sozialplanverhandlungen sofort einen guten Arbeitsrechtsanwalt suchen. Der formuliert Euch auch den Beschluss, den Ihr fassen müsst, damit er dann sein Geld bekommt. Gemeinsam könnt Ihr eine Strategie entwickeln, wie die Maßnahme für alle am besten abgefedert werden kann.

Gruß von Saxonia

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