Erstellt am 21.06.2005 um 01:07 Uhr von otto
Klare Antwort: Nein! Der BRV vertritt den BR nach außen, auch bei Gerichtsverhandlungen. Die anderen BR-Mitglieder haben keinen Anspruch, während ihrer Arbeitszeit an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Erstellt am 21.06.2005 um 07:29 Uhr von Konrad
Ergänzende Antwort: Ja er kann, ABER nicht als bezahlte Arbeit, Freizeit oder Urlaub ist notwendig! Ich empfehle aus eigener Erfahrung, bei Arbgerichtverhandlungen BR Mitglieder als" Verstärkung" mitzunehmen. Wenn die Verhandlung
öffentlich ist.