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Teilnahme an Gerichtsverhandlung = BR-Arbeit?

T
Tony
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend! Demnächst wird der Prozess gegen unseren AG eröffnet, der sich z. Zt. noch in Untersuchungshaft befindet. Vom Ausgang des Prozesses sind unsere Arbeitsplätze abhängig. Es sind mehrere Verhandlungstage angesetzt. Wenn z.B. unser BRV als Zuhörer an der Verhandlung teilnimmt, um uns über den aktuellen Stand zu informierern, zählt das zur BR-Arbeit und muss ggf. vorher ein Beschluss erfolgen, dass der BRV zur Verhandlung entsandt wird?

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Community-Antworten (5)

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Tony

02.02.2007 um 23:17 Uhr

... wäre auch zu schön gewesen ;-)

F
Fayence

02.02.2007 um 23:35 Uhr

Tony,

vielleicht wäre ja der Anwalt Deines Arbeitgebers dazu bereit, Euch auf dem Laufenden zu halten.

T
Tony

02.02.2007 um 23:39 Uhr

Fayence, der verweigert ja schon jetzt jegliche Auskunft...

B
br01

03.02.2007 um 00:00 Uhr

Also jetzt mal unter uns, mir, in einer solchen Situation, würde es auf einen Tag Urlaub nicht ankommen.

F
Fayence

03.02.2007 um 00:20 Uhr

br01,

ein Urlaubstag wird in diesem Fall sicherlich nicht reichen!

Tony,

habe es fast vermutet, dass von dieser Seite mit keinerlei Auskünften zu rechnen ist! Aber es hätte ja sein können. Wie ist denn überhaupt der aktuelle Stand bei Euch? Habt Ihr Kontakt zu Eurem AG, Staatsanwalt, "Arbeitsamt" aufgenommen? Wer ist denn momentan überhaupt Euer Ansprechpartner? Vielleicht liesse sich ja mit dem ein entsprechendes Abkommen treffen, das Dir die Teilnahme an den jeweiligen Verhandlungen ermöglicht.

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