Hallo,
ein Kollege ist bei einer Firma in Schleswig-Holstein angestellt und hat dort einen Arbeitsvertrag. Er arbeitet in der Regel in einem anderen Bundesland (Bayern), hat einen sogenannten Entsendungsvertrag. Er wird manchmal für sehr kurze Zeit (ein Tag) nach Schleswig-Holstein berufen.
Eine Feiertagsregelung ist in seinem Arbeitsvertrag nicht näher definiert. Der MA hat Mo. bis Mi. frei, Do. ist in Bayern Feiertag und Freitag ist in der dortigen Firma ein Brückentag. Daraufhin hat er angeboten, am Freitag in Schleswig-Holstein zu arbeiten. Der Arbeitgeber hat ihn daraufhin schon zum Donnerstag nach S-H zum arbeiten bestellt. Ist sein Urlspruch damit hinfällig? Wo ist das im Gesetz geregelt?
Danke vorab für eine Antwort.
T.Steen