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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

1/5. Regelung nach TV AWO NRW ( Feiertagsregelung)

P
petweb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich möchte gerne wissen, ob ich die 1/5. Regelung(Feiertagsregelung) nach TV AWO NRW richtig verstanden habe. Ein Vollzeitmitarbeiter hat einen Frühdienst und wird krank, wird dann die Zeit doppelt gerechnet? Ein Teilzeitmitarbeiter hat Frei, 1/5. der arbeitsvertraglichen Wochenarbeitszeit wird gerechnet. Ein Teilzeitmitarbeiter hat Frei, springt mit einem Dienst ein, 1/5. der arbeitsvertraglichen Wochenarbeitszeit und der tatsächliche Dienst werden addiert. Ist die Rechnung so richtig?

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Community-Antworten (1)

A
Agnetas

31.03.2010 um 13:20 Uhr

Hallo Petweb,

ich denke, wenn ihr als BR Fragen zu dem TV habt, ist es sinnvoll sich an die Gewerkschaft zu wenden, die den TV verhandelt und abgeschlossen hat. Das wäre in euerem Fall ver.di.

Gruß

Agnetas

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