Feiertagsregelung
Hallo liebe Mitstreiter,
bei uns kam die Frage auf, für wen, welche Feiertage gelten. Die nicht bundeseinheitlichen Feiertage sind bei uns nach Arbeitsort geregelt (Hamburg die dort üblichen Feiertage, Bayern die dort üpblichen Feiertage) - oder gelten für alle Arbeitnehmer die Feiertage des Betriebssitzes in unserem Fall Bayern?
Danke für die Hilfe
Community-Antworten (6)
23.01.2012 um 15:57 Uhr
In Deinem Arbeitsvertrag muss der "Erfüllungsort" oder "Leistungserbringerort" aufgeführt sein. Manchmal steht auch "..der AN arbeitet von seinem Wohnort aus".
Das heißt, die Feiertage die an diesem Ort oder Bundesland gelten, sind für Dich relevant. Nicht der Ort, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat. Es sei denn im AV steht "...Erfüllungsort ist der Firmensitz". Das ist aber bei Außendienstlern in der Regel nicht der Fall.
23.01.2012 um 16:07 Uhr
Für die Feiertagsregelung gilt der Arbeitsort. Arbeitet man z.B. an der Landesgrenze und am Wohnort ist Feiertag am Arbeitsort aber nicht muss man zur Firma.
Dieses Thema haben wir hier in Hessen ständig mit den Grenzgängern.
Siehe auch http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/12848-Feiertagsrecht
und
23.01.2012 um 16:12 Uhr
na ist doch logisch, immer so wie es für den AN besser ist ...
23.01.2012 um 16:28 Uhr
rtjum
...na ist doch logisch, immer so wie es für den AN besser ist ...
meinst Du ja wohl nicht wirklich, weil es nicht so ist!!! Es gilt ganz einfach das Gesetz wie immer
23.01.2012 um 16:56 Uhr
Ich bin ja auch für das Einführen eines "Sarkasmus" Buttons
23.01.2012 um 17:28 Uhr
also ich will immer das Beste für meine Kollegen und mich (ein bisschen Egoismus kann ja nicht schaden). Natürlich mein ich das nicht ernst obwohl es für mich cool wäre denn ich bin einer von kunzundhinzes Grenzgängern. Aber ich wußte ja dass mich hier ziemlich schnell wieder auf den Boden zurückholt ...
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