Hallo liebe Mitstreiter,

bei uns kam die Frage auf, für wen, welche Feiertage gelten. Die nicht bundeseinheitlichen Feiertage sind bei uns nach Arbeitsort geregelt (Hamburg die dort üblichen Feiertage, Bayern die dort üpblichen Feiertage) - oder gelten für alle Arbeitnehmer die Feiertage des Betriebssitzes in unserem Fall Bayern?

Danke für die Hilfe