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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagsregelung

H
hornissse
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter,

bei uns kam die Frage auf, für wen, welche Feiertage gelten. Die nicht bundeseinheitlichen Feiertage sind bei uns nach Arbeitsort geregelt (Hamburg die dort üblichen Feiertage, Bayern die dort üpblichen Feiertage) - oder gelten für alle Arbeitnehmer die Feiertage des Betriebssitzes in unserem Fall Bayern?

Danke für die Hilfe

2.15506

Community-Antworten (6)

P
Puschel

23.01.2012 um 15:57 Uhr

In Deinem Arbeitsvertrag muss der "Erfüllungsort" oder "Leistungserbringerort" aufgeführt sein. Manchmal steht auch "..der AN arbeitet von seinem Wohnort aus".

Das heißt, die Feiertage die an diesem Ort oder Bundesland gelten, sind für Dich relevant. Nicht der Ort, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat. Es sei denn im AV steht "...Erfüllungsort ist der Firmensitz". Das ist aber bei Außendienstlern in der Regel nicht der Fall.

K
kunzundhinz

23.01.2012 um 16:07 Uhr

Für die Feiertagsregelung gilt der Arbeitsort. Arbeitet man z.B. an der Landesgrenze und am Wohnort ist Feiertag am Arbeitsort aber nicht muss man zur Firma.

Dieses Thema haben wir hier in Hessen ständig mit den Grenzgängern.

Siehe auch http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/12848-Feiertagsrecht

und

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/feiertage-wenn-arbeits-und-wohnort-auseinander-fallen/

R
rtjum

23.01.2012 um 16:12 Uhr

na ist doch logisch, immer so wie es für den AN besser ist ...

B
Betriebsrätin

23.01.2012 um 16:28 Uhr

rtjum

...na ist doch logisch, immer so wie es für den AN besser ist ...

meinst Du ja wohl nicht wirklich, weil es nicht so ist!!! Es gilt ganz einfach das Gesetz wie immer

K
Kulum

23.01.2012 um 16:56 Uhr

Ich bin ja auch für das Einführen eines "Sarkasmus" Buttons

R
rtjum

23.01.2012 um 17:28 Uhr

also ich will immer das Beste für meine Kollegen und mich (ein bisschen Egoismus kann ja nicht schaden). Natürlich mein ich das nicht ernst obwohl es für mich cool wäre denn ich bin einer von kunzundhinzes Grenzgängern. Aber ich wußte ja dass mich hier ziemlich schnell wieder auf den Boden zurückholt ...

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