Erstellt am 11.01.2008 um 17:45 Uhr von pirat
@clarion,
Wenn es keinen TV gibt.....
....es gibt keine gesetzliche Regelung die besagt, dass Weihnachten und Silvester nur 1/2 Tag Urlaub sind.
Wenn also bisher nur 1/2 Tag Urlaub gerechnet wurde, war das Kulanz des Arbeitgebers. Er kann dann durchaus zukünftig 1 Tag Urlaub abziehen.
http://www.weihnachten-und-recht.de/arbeiten-weihnachten/index.html
Erstellt am 11.01.2008 um 20:29 Uhr von punkt5
Wenn aber bisher nur 1/2 Tage gerechnet wurden (je nachdem wie lange schon) kann es dann nicht eine "betriebliche Übung" sein?
Erstellt am 11.01.2008 um 20:59 Uhr von Mona-Lisa
@punkt5,
lies dir den Link von pirat durch, da ist das mit der "betrieblichen Übung" gut erklärt.
Erstellt am 11.01.2008 um 21:37 Uhr von punkt5
@ Mona-Lisa
stimmt! Danke! Und schon wieder was gelernt (oder vertieft!)
Erstellt am 11.01.2008 um 21:56 Uhr von Immie
@clarion
Oder aber ihr habt einen Tarifvertrag der das regelt.