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Urlaubs und Feiertagsregelung

C
clarion
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wie ist die regelung beim urlaub in verbindung mit feiertagen zum beispiel an weihnachten und silvester ist es nicht so das tage wie diese nur als halbe tage gerechnet werden da mann an diesen tagen regulär nur halbe tage gearbeitet wird danke im vorraus

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Community-Antworten (5)

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pirat

11.01.2008 um 18:45 Uhr

@clarion,

Wenn es keinen TV gibt..... ....es gibt keine gesetzliche Regelung die besagt, dass Weihnachten und Silvester nur 1/2 Tag Urlaub sind. Wenn also bisher nur 1/2 Tag Urlaub gerechnet wurde, war das Kulanz des Arbeitgebers. Er kann dann durchaus zukünftig 1 Tag Urlaub abziehen.

http://www.weihnachten-und-recht.de/arbeiten-weihnachten/index.html

P
punkt5

11.01.2008 um 21:29 Uhr

Wenn aber bisher nur 1/2 Tage gerechnet wurden (je nachdem wie lange schon) kann es dann nicht eine "betriebliche Übung" sein?

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Mona-Lisa

11.01.2008 um 21:59 Uhr

@punkt5, lies dir den Link von pirat durch, da ist das mit der "betrieblichen Übung" gut erklärt.

P
punkt5

11.01.2008 um 22:37 Uhr

@ Mona-Lisa stimmt! Danke! Und schon wieder was gelernt (oder vertieft!)

I
Immie

11.01.2008 um 22:56 Uhr

@clarion Oder aber ihr habt einen Tarifvertrag der das regelt.

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