Erstellt am 25.05.2005 um 10:42 Uhr von Frank B.
Sie hat mehrere Möglichkeiten.
Angefangen von einer Gegendarstellung, die schriftlich zu formulieren und der Personalakte bei zufügen ist, bis zur Klage vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Erstellt am 25.05.2005 um 12:22 Uhr von Rollie
Warum will sie sich wehren ? Ist sie denn nicht einsichtig, das sie einen Fehler gemacht hat, den der AG nuzn diszipliniert ?