Erstellt am 23.01.2010 um 13:41 Uhr von ridgeback
sorgenkind,
kann hier keinen Trick erkennen, wenn der AG die Zuverlässigkeit seiner Angestellten überprüft.
Wenn alle KFZ Werkstätten so arbeiten würden, hätte der Verbraucher weniger Ärger mit den Rechnungen.
Erstellt am 23.01.2010 um 13:52 Uhr von sorgenkind
Das ist ja auch OK, aber kann man ihn deswegen Abmahnen?
Erstellt am 23.01.2010 um 13:55 Uhr von Alliana
Eine Gegendarstellung für die Personalakte sollte in diesem Fall nicht schaden. Immerhin ist der Heckwischer nicht lebensbedrohlich, wenn er nicht funktioniert - bei einer Hupe weiß man ja nie so genau ;-)
Aber grundsätzlich denke ich schon das der AG berechtigt ist eine Art "Kontrolle" in Form von versteckten Fehlern durchzuführen.
Erstellt am 23.01.2010 um 13:55 Uhr von nicoline
sorgenkind
hab noch Mittagspause und keine Lust, so viel selber zu schreiben.;-)) Schau mal hier rein:
http://www.ihk-limburg.de/Site%20komplett/6%20Recht%20und%20Fair%20Play/Rechtsinfos/Arbeitsrecht%20-%20Abmahnung.pdf
Erstellt am 23.01.2010 um 13:58 Uhr von ridgeback
sorgenkind,
ja kann man. Ob zu Recht ist schwierig zu beurteilen, da man von hier nicht wissen kann, wie sein allgemeines Arbeitsverhalten in der Vergangenheit war.
Erstellt am 23.01.2010 um 14:07 Uhr von nicoline
sorgenkind
der AG kann letztlich abmahnen, wofür er will und wie oft er will. Ob diese Abmahnung rechtlich haltbar ist, wird entweder im Kündigungsschutzprozess oder im Rahmen einer Klage auf Entfernung der Abmahnung entschieden.
Hier im Forum oft ausgesprochene Empfehlung:
Stellungnahme zur Abmahnung schreiben, zu den eigenen Akten nehmen und im Ernstfall (Klage) zücken.
Erstellt am 23.01.2010 um 14:34 Uhr von DonJohnson
@all
Ich bitte euch - wie soll denn die Gegendarstellung lauten?
Auch defekte Scheibenwischerdrüsen können tödlich enden - und solange der AG nur ne Abmahnung schreibt, ist alles ok.
Erstellt am 23.01.2010 um 14:38 Uhr von DonJohnson
@all
Zur Erklärung:
Ich gehe mal einfach davon aus, dass es sich bei den Testfahrzeugen um Routineüberprüfungen handelt - also fest gelegte Test´s die man bei der oder der Inspektion abgefragt werden...
Erstellt am 23.01.2010 um 14:44 Uhr von ridgeback
DonJohnson
**@all
Ich bitte euch - wie soll denn die Gegendarstellung lauten?**
Habe nichts von Gegendarstellung geschrieben.
Erstellt am 23.01.2010 um 14:57 Uhr von nicoline
ridgeback
ne, das waren Alliana und ich. Wobei ich nur davon gesprochen habe, was hier oft geraten wird ;-)) Und manchmal besteht einfach ein innerlicher Zwang der Betroffenen, sich dazu zu äußern, egal, wie sinnvoll es ist, erlebe ich immer mal wieder.
Erstellt am 23.01.2010 um 15:03 Uhr von ridgeback
nicoline,
ja, ja der innerliche Zwang. Könnte ich Dem doch freien Lauf lassen.......;-))
Erstellt am 23.01.2010 um 15:24 Uhr von nicoline
ridgeback
*Könnte ich Dem doch freien Lauf lassen.......;-))*
Ach Du armer Hund! ;-)))