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Abmahnung wegen Testfahrzeug - zulässig wenn man Arbeitnehmer mit Tricks reinlegt ?

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sorgenkind
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin, ein guter Bekannter reif mich an er hatte folgendes Problem. Seine Firma hat keinen BR. KFZ- Branche es werden Fahrzeuge mit fehlern bestückt. Er hat zwei Fehler nicht gefunden ( Einstellung der Heckwischerdüsen und keine funktion der Hupe). Nun hat er eine Abmahnung bekommen.Ist dieses zulässig wenn man Arbeitnehmer mit solchen Tricks reinlegt ? Weiß jemand Rat?

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Community-Antworten (12)

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ridgeback

23.01.2010 um 14:41 Uhr

sorgenkind, kann hier keinen Trick erkennen, wenn der AG die Zuverlässigkeit seiner Angestellten überprüft. Wenn alle KFZ Werkstätten so arbeiten würden, hätte der Verbraucher weniger Ärger mit den Rechnungen.

S
sorgenkind

23.01.2010 um 14:52 Uhr

Das ist ja auch OK, aber kann man ihn deswegen Abmahnen?

A
Alliana

23.01.2010 um 14:55 Uhr

Eine Gegendarstellung für die Personalakte sollte in diesem Fall nicht schaden. Immerhin ist der Heckwischer nicht lebensbedrohlich, wenn er nicht funktioniert - bei einer Hupe weiß man ja nie so genau ;-) Aber grundsätzlich denke ich schon das der AG berechtigt ist eine Art "Kontrolle" in Form von versteckten Fehlern durchzuführen.

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nicoline

23.01.2010 um 14:55 Uhr

sorgenkind hab noch Mittagspause und keine Lust, so viel selber zu schreiben.;-)) Schau mal hier rein: http://www.ihk-limburg.de/Site%20komplett/6%20Recht%20und%20Fair%20Play/Rechtsinfos/Arbeitsrecht%20-%20Abmahnung.pdf

R
ridgeback

23.01.2010 um 14:58 Uhr

sorgenkind, ja kann man. Ob zu Recht ist schwierig zu beurteilen, da man von hier nicht wissen kann, wie sein allgemeines Arbeitsverhalten in der Vergangenheit war.

N
nicoline

23.01.2010 um 15:07 Uhr

sorgenkind der AG kann letztlich abmahnen, wofür er will und wie oft er will. Ob diese Abmahnung rechtlich haltbar ist, wird entweder im Kündigungsschutzprozess oder im Rahmen einer Klage auf Entfernung der Abmahnung entschieden. Hier im Forum oft ausgesprochene Empfehlung: Stellungnahme zur Abmahnung schreiben, zu den eigenen Akten nehmen und im Ernstfall (Klage) zücken.

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DonJohnson

23.01.2010 um 15:34 Uhr

@all Ich bitte euch - wie soll denn die Gegendarstellung lauten?

Auch defekte Scheibenwischerdrüsen können tödlich enden - und solange der AG nur ne Abmahnung schreibt, ist alles ok.

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DonJohnson

23.01.2010 um 15:38 Uhr

@all Zur Erklärung: Ich gehe mal einfach davon aus, dass es sich bei den Testfahrzeugen um Routineüberprüfungen handelt - also fest gelegte Test´s die man bei der oder der Inspektion abgefragt werden...

R
ridgeback

23.01.2010 um 15:44 Uhr

DonJohnson @all Ich bitte euch - wie soll denn die Gegendarstellung lauten?

Habe nichts von Gegendarstellung geschrieben.

N
nicoline

23.01.2010 um 15:57 Uhr

ridgeback ne, das waren Alliana und ich. Wobei ich nur davon gesprochen habe, was hier oft geraten wird ;-)) Und manchmal besteht einfach ein innerlicher Zwang der Betroffenen, sich dazu zu äußern, egal, wie sinnvoll es ist, erlebe ich immer mal wieder.

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ridgeback

23.01.2010 um 16:03 Uhr

nicoline, ja, ja der innerliche Zwang. Könnte ich Dem doch freien Lauf lassen.......;-))

N
nicoline

23.01.2010 um 16:24 Uhr

ridgeback Könnte ich Dem doch freien Lauf lassen.......;-)) Ach Du armer Hund! ;-)))

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