Sachlage:
Ich habe mich am Freitag vor Pfingsten morgens telefonisch krankgemeldet. Habe über Pfingsten eine Grippe (fast) auskuriert und bin Dienstag nach Pfingsten wieder normal zur Arbeit erschienen.

Obwohl noch hörbar verschupft, das ich krank war, fragt der Chef, ob ich am Freitag beim Arzt war und er bräuchte für diesen Tag eine AU-Bescheinigung!

Ich war aber nicht beim Doc und kann wohl auch schlecht jetzt noch wegen Freitag dort vorsprechen.

Frage: Muss ich für 1 Tag fernbleiben gleich eine AU vorlegen? Ich denke ab dem 3.Tag des Fernbleibens sei man zu einer AU verpflichtet, rückwirkend zu Beginn (§ 5 EntFG)

In meinem ArbVertr steht keine gesonderte Klausel. Was sieht das ArbG hier vor?

Vielen Dank für jede fachliche Antwort,
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan aus Bonn