Neue Kandidaten und Unterstützungsliste notwendig wenn 1 Kandidat abspringt?
Hallo zusammen,
ich arbeite in einem größeren Betrieb der Automobil-Zulieferindustrie.
Wir wollen als Mitarbeitergruppe eine eigene Liste zur nächsten BR-Wahl aufstellen. Dazu gehören einige bisherige BR-Mitglieder wie auch Mitarbeiter, die bisher noch nicht im BR sind.
Wir wollen formelle Fehler bei der Handhabung unserer Kandidateliste und bei der Liste der Unterstützungsunterschriften vermeiden.
Deswegen unsere Fragen an die Experten:
Wir wollen recht viele Kollegen ansprechen , die auf unserer List eals Kandidat mitmachen und als Kandidat unterschreiben .
Wenn wir nach Fertigstellung der Kandidatenliste ( z. B. mit 25 Kandidaten), nun beginnen , die Unterstützungsunterschriften zu erfragen, und nun in dieser Zeit ein Kandidat unserer Kandidatenliste "abspringt", müssen wir dann von neuem mit den Unterstützungsunterschriften beginnen?
Es hat sich ja in der Kandidatenreihenfolge der Kandidatenliste etwas geändert. Hier sind die Meinungen unterschiedlich.
Weitere Frage:
Wir stellen uns vor, von den vorbereiteten Kandidatenlisten Kopien zu machen. Beim Einholen von Unterstützungsunterschriften gehen die Kandidaten mit vorher nummerierten Unterstützunglisten in den einzelnen Bereichen auf die Kollegen zu. Diesen Unterstützunglisten liegen eine Kopie der Kandidatenliste bei.
Am Ende werden dann die voll ausgefüllten Unterstützunglisten, die durchummeriert sind, mit der Original-Kandidatenliste beim Wahlvorstand abgegeben.
Ist diese Vorgehensweise zulässig?
Oder darf nur 1 zusammengebundener "Verbund" aus Kandidatenliste und Unterstützungsliste für die Unterstützungsliste genutzt werden?
Wir hoffen auf diese kniffligen, detaillierten Rechtsfragen eure Expertenantworten zu bekommen.
Deswegen vorab vielen Dank!
Euer
Baldo
Community-Antworten (3)
25.10.2005 um 15:24 Uhr
Erst einmal müssen die Stützunterschriften mit der Kandidatenliste verbunden sein. Es reicht nicht lose Blätter abzugeben. Auch alle Kandidaten müssen mit Ihrer Unterschrift bestätigen das sie sich für den BR aufstellen lassen wollen. Jeder sollte vorher genau überlegen ob er sich aufstellen lassen will oder nicht. Abspringen ist immer schlecht. Wenn er nach der Wahl nicht mehr BR-Mitglied werden will kann er immer noch die Wahl ablehnen. Ist auf jeden fall besser als sich von der Kandidatenliste streichen lassen (und wenn es nur den Kündigungsschutz betrifft). Formelle Fehler könnt Ihr kaum machen. Seht nur zu das alle Kandidaten auf der Liste unterschreiben und das die Stützunterschriften mit der Kandidatenliste untrennbar verbunden sind. Tackern reicht wohl. Die Kandidaten können sich übrigens selbst stützen.
Ansonsten wird der Wahlvorstand im Wahlausschreiben alle erforderlichen Fristen ausschreiben.
25.10.2005 um 15:38 Uhr
Wichtig! Ist der Wahlvorschlag eingereicht, kann ein Kandidat nicht mehr von der Liste gestrichen werden, ist hier auch schon öfter diskutiert worden. Er kann dann lediglich, wenn er gewählt wurde, die Wahl nicht annehmen!
Die Reihenfolge ist auf jeden Fall wichtig, da sich dannach dann richtet, wer in den BR gewählt ist!
Ich würde mir gleich als A3 eine Liste mit Raum für Stützunterschriften machen (haben wir beim letzten mal gemacht, damit ist es eindeutig!).
Das Rumgeben von Kopien ist fragwürdig, ich würde immer das Orginal dabeihaben, sonst kann ja jemand irgendwas unterstellen.
Die Anzahl der Stützunterschriften ist sehr wichtig, lieber zwei- drei mehr.
26.10.2005 um 16:17 Uhr
Ergänzung zu meiner Frage:
Es wird in unserem Kollegenkreis die Frage diskutiert, was passiert, wenn ein Kandidat einer Liste sich während des Einholens von Unterstützungsunterschriften sich von der bisherigen Kandidatenliste streichen lässt und selbst eine neue, separate Liste aufmacht?
Ein heikles Thema... aber gerade deswegen brauchen wir Eure Expertenwissen.
Lieben Gruß
Baldo
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