Hallo zusammen,

ich arbeite in einem größeren Betrieb der Automobil-Zulieferindustrie.

Wir wollen als Mitarbeitergruppe eine eigene Liste zur nächsten BR-Wahl aufstellen. Dazu gehören einige bisherige BR-Mitglieder wie auch Mitarbeiter, die bisher noch nicht im BR sind.

Wir wollen formelle Fehler bei der Handhabung unserer Kandidateliste und bei der Liste der Unterstützungsunterschriften vermeiden.

Deswegen unsere Fragen an die Experten:

Wir wollen recht viele Kollegen ansprechen , die auf unserer List eals Kandidat mitmachen und als Kandidat unterschreiben .

Wenn wir nach Fertigstellung der Kandidatenliste ( z. B. mit 25 Kandidaten), nun beginnen , die Unterstützungsunterschriften zu erfragen, und nun in dieser Zeit ein Kandidat unserer Kandidatenliste "abspringt", müssen wir dann von neuem mit den Unterstützungsunterschriften beginnen?

Es hat sich ja in der Kandidatenreihenfolge der Kandidatenliste etwas geändert. Hier sind die Meinungen unterschiedlich.

Weitere Frage:

Wir stellen uns vor, von den vorbereiteten Kandidatenlisten Kopien zu machen. Beim Einholen von Unterstützungsunterschriften gehen die Kandidaten mit vorher nummerierten Unterstützunglisten in den einzelnen Bereichen auf die Kollegen zu. Diesen Unterstützunglisten liegen eine Kopie der Kandidatenliste bei.

Am Ende werden dann die voll ausgefüllten Unterstützunglisten, die durchummeriert sind, mit der Original-Kandidatenliste beim Wahlvorstand abgegeben.

Ist diese Vorgehensweise zulässig?

Oder darf nur 1 zusammengebundener "Verbund" aus Kandidatenliste und Unterstützungsliste für die Unterstützungsliste genutzt werden?

Wir hoffen auf diese kniffligen, detaillierten Rechtsfragen eure Expertenantworten zu bekommen.

Deswegen vorab vielen Dank!

Euer

Baldo