Hallo,

habe eine komplizierte Frage an Euch. War die letzten drei Jahre in USA bei unseren Schwesterunternehmen tätig über einen sogenannten Entsendeverfahren. Ab August bin ich wieder zurück in Deutschland tätig, unglücklicherweise wird der Standort wo ich unter Vertrag stehe und auch über 15 Jahre gearbeitet habe zum 31.03.2017 geschlossen. Ich weiß nicht ob ich Anspruch auf Arbeitslosengelt I habe, kann mir bitte einer sagen ob ich ab 01.04.2017 Arbeitslosengeld rechnen kann. Werde in den Nächsten Tagen auch die Bundesagentur für Arbeit aufsuchen.