Erstellt am 27.11.2013 um 22:23 Uhr von Hoppel
@ TimoSv
Der Zugriff auf einen rückwirkenden Zeitraum von mehr als 12 Monaten ist tatsächlich mehr als fragwürdig.
12 Monate sehe ich eher unkritisch, falls es um den § 84 SGB IX geht!
Erstellt am 27.11.2013 um 22:47 Uhr von TimoSv
Ok,
Aber in diesem Fall , geht es nicht um eingliederumg sondern eher um Auagliederung:-)
Der Vorsitzende ist auch gleich schwerbehintenVertreter, vllt deswegen einblick ???
Allerdings ist der Mitarbeiter mit sein ärztliches ATtest nicht schwerbehindert. Sondern hat eine ärztliche bescheinigung max 8,0 h zu arbeiten. In der regel arbeuten wir 7, 7,5, 7,75 h per schichtplan. Alle zwei wochem kann der meister kurzfristig den arbeitstag auf 9,5h verlängrrn.
Vorsorglich hat der br, die hr und der Eigentümer diesen Mitarbeiter von maschienentätigkeiten und von selbstfahrenden aussenterminen befreit. Mit der begrundung: "wie gefährlich es sein könnte, wenn seine Symptome plotzlich nach 7,75h auftreten. Oder stau oder oder".
Erstellt am 27.11.2013 um 22:51 Uhr von thommi
Auch der BR muss das Datenschutzgesetz beachten. Dort ist genau geregelt welche Daten man für welchen Zweck erfassen und auswerten, lesen darf. Dieses gilt auch für BR, BRV oder SBV. Hier könnte ggf ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz bestehen.
Erstellt am 27.11.2013 um 22:56 Uhr von ganther
wie lange hat denn der AG Zugriff auf die Daten? Gibt es dazu eine BV? Kenne mehr als ein Gremium die versuchen bei solchen Systemen sich die gleichen Rechte wie die Personalabteilung in die BV rein zu verhandeln. Nennt sich dann Kontrollrechte. Finde das zwar auch zweifelhaft aber vielleicht die Lösung des Rätsels
Erstellt am 27.11.2013 um 23:25 Uhr von Hoppel
@ TimoSv
Es ist nicht mehr verständlich, worum es geht. Ganz offensichtlich geht es im Kern nicht darum, dass der BRV die AU-Daten seiner KollegInnen einsehen kann.
Und lass mich raten ... Du bist der AN, der von diversen Tätigkeiten befreit wurde und jetzt nicht länger als 7,75 Std. eingesetzt wird. Immerhin wird damit der ärztlichen Bescheinigung gefolgt, die eine Tätigkeit von maximal 8 Stunden empfiehlt.
Also... worum geht´s?
Erstellt am 28.11.2013 um 08:54 Uhr von TimoSv
So eine Bv gibt es nicht. Es wird halt schon ewigkeiten in der Firma so gelebt.
Aber gut erkannt Hoppel, weil der Vorsitzende der antreiber ist, um mir Fahrerpauschalen und maschienennutzungsgradPrämien vorzuendhalten, würde ich ihn gerne auf das Problemdatschutz hinweisen:-)
Tatsachlich geht es mir um das berufsverbot, ausgesprochen durch den Vorsitzenden und einer Sacharbeiterin.
Jetzt von kolonenfüher zum Helfer:-)
Erstellt am 28.11.2013 um 09:48 Uhr von gironimo
Nun - Du hast doch einen Arbeitsvertrag, indem eine Tätigkeit vereinbart ist (oder durch die betriebliche Entwicklung - Zusatzschreiben, Stellenbeschreibung usw. - konkretisiert wurde).
Wende Dich also in einem Schreiben an den AG und verlange arbeitsvertraglich konforme Beschäftigung.
Kann ja sein, dass Du zeitliche Beschränkungen wegen eines Gutachten hast - dies kann aber nicht dazu führen, dass alle qualifizierten Tätigkeiten wegfallen und Du stattdessen degradiert wirst. Unter umständen käme das ja einer Versetzung gleich (kommt darauf an, ob sich die Umstände der Arbeit wesentlich geändert haben).
Antwort des AG abwarten und dann ggf. einen Fachanwalt hinzuziehen.
Die Sache mit dem Datenschutz führt nicht unbedingt zum Ziel. Das wäre was für eine Betriebsversammlung, wo man die Frage in den Raum stellen könnte, ob der BR an sich andere Maßstäbe ansetzt als bei allen anderen AN (oder so ähnlich)