Erstellt am 09.05.2005 um 08:57 Uhr von Nidis
Hallo LKW!
Wende dich an den Insolvenzverwalter. Du hast gemäß SGB III einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Du kannst aber auch mit dem Arbeitsamt reden. Die können dir nach § 186 SGB III einen Vorschuß auf das Insolvenzgeld geben.