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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechschreibfehler im Brief an Arbeitgeber mit Konsequenzen

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Waltner
Nov 2016 bearbeitet

Habe noch eine Frage, weil mich die Wut gepacktt hatte. Wenn unserer Betriebsratvorsitzender jemanden zwingt an den Arbeitgeber einen Brief über eine Personalsache zu schreiben dieser den Brief auch schreibt aber, weil er sich nicht so gut auskennt auch viele Schreibfehler macht. Darf man den Kollegen dann verpflichten einen volksschulkurs besuchen zu müssen? Verpflichtend? Auch wenn mir der Arbeitgeber das bezahlt? Und wenn man sich weigert?

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Community-Antworten (4)

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Fayence

31.12.2006 um 10:47 Uhr

Ich nehme fast an, dass Du selbst betroffen bist!

Diese Wut kann ich jedenfalls verstehen; hat verdammt viel davon, jemanden vorführen zu wollen und dagegen würde ich mich strikt verwahren!

Im wohlwollenden Sinne spricht aber überhaupt nichts dagegen, einem AN die Möglichkeit zu bieten, seine Kenntnisse / Fähigkeiten verbessern oder ausbauen zu können. Dürfte für viele Bereiche im Arbeitsleben auch zwingend erforderlich sein, um den Anforderungen an seinem Arbeitsplatz gerecht werden zu können.

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Waltner

31.12.2006 um 11:37 Uhr

Danke schon mal. Es ist ja schon eigentlich sinnhaftig eine Verbesserung der Arbeitsqualität herbeizuführen. Das weis ich. Aber ich frag mich wie soll das verwahren technisch gehen? Muss ich dafür irgendwelche Dinge beachten.

H
Herbstmeister

31.12.2006 um 12:00 Uhr

@Waltner Sag mal, ist Euer BRV eigentlich so etwas wie der König des BR?

Nach Deinen Postings zu urteilen, frage ich mich langsam, ob er wohl mit Krone in die BR Sitzung kommt?

F
Fayence

31.12.2006 um 12:19 Uhr

Waltner, mir ist nicht ganz klar, wie ich Deine Frage "Auch wenn mir der Arbeitgeber das bezahlt?" deuten soll. Will Dein AG denn einen solchen Kurs bezahlen?

Dann spricht doch auch nichts dagegen, dieses Angebot anzunehmen, da es Dich auch ganz persönlich weiter bringt. Sollten Schreibtätigkeiten nicht zu Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten gehören, spricht umgekehrt aber auch nichts gegen Eigeninitiative. Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen; es wäre nur "sträflich" nicht an den Schwächen arbeiten zu wollen! Aber man sollte sich auch seiner Stärken bewusst sein und sich nicht klein machen lassen.

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