Erstellt am 26.04.2005 um 07:07 Uhr von merlin
Also bei uns war es so, daß der Arbeitsrichter gefragt hat, ob wir die Maßnahme aufheben lassen wollen. Wir haben den Kollegen damals auch behalten
Erstellt am 26.04.2005 um 13:10 Uhr von Nidis
Hallo! Ihr könnt gemäß § 23 BetrVG eine Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht machen. Was euer AG da macht ist eine grobe Pflichtverletzung nach dem BetrVG.
Erstellt am 07.06.2005 um 07:55 Uhr von Martin
Hallo Frank, bei uns war dies auch 2x der Fall, beim 2.mal haben wir ihn am 1. Arbeitstag mit dem Personalreferenten zu uns kommen lassen und da der Kollege bereits einen unterschriebenen Vertrag hatte haben wir ihn auf kosten des Arbeitgebers für ein verlängertes Wochenende heimgeschickt. Wir haben dies als Druckmittel für abgelehnte Seminare verwendet, seit dem klappt es.