Erstellt am 17.04.2018 um 18:53 Uhr von hansimglueck
Du scheinst dich im Irrtum des § 99 BetrVG zu befinden. Dort ist davon die Rede, dass in UNTERNEHMEN mit in der Regel mehr als 20 AN. .... Der BR zu hören ist. Also nicht nur der Betrieb.
Und du sprichst ja vom Unternehmen. Diese Baustelle scheint mir viel dringlicher und brisanter zu sein.
Wann die Information nach § 92 BetrVG rechtzeitig kommen muss, dürfte hier eine Frage des Hornberger Schießens zu werden. Immerhin ist ja bis August noch eine Weile hin.
Erstellt am 18.04.2018 um 07:59 Uhr von Pitter
Guten Morgen,
so ganz verstehe ich Deine Antwort nicht. Ich habe zwar Unternehmen geschrieben. Aber da mit war nicht der klassische Begriff gemeint. Wir sind lediglich 17 MA und somit ein Kleinbetrieb. Soweit mir bekannt ist, fallen bei einem 1-köpfigen BR die personellen Einzelmaßnahmen nicht in die Mitbestimmung... deshalb mein diesbezüglicher Hinweis.
Aber in Bezug auf diese Stellenveränderung (siehe mein erster Post) müßte der AG mich doch gem. § 92 so frühzeitig einbeziehen, dass ich mich noch vor der Entscheidung äußern oder Vorschläge machen kann.
Mir geht es darum, dem AG dies mitzuteilen.
In der Vergangenheit war es immer wieder so, dass ich mir aktiv solche Infos holen mußte und dass ich erst immer nach der Entscheidung informiert wurde (also nicht einbezogen od. während der Entscheidungsfindung unterrichtet).
LG
Pitter
Erstellt am 19.04.2018 um 10:30 Uhr von Pitter
...könnte hierzu bitte nochmal Jemand etwas schreiben?
Danke...
Pitter
Erstellt am 19.04.2018 um 16:32 Uhr von RoterFaden
Hast du denn bereits nach §93 verlangt, dass neue Stellen vor ihrer Besetzung intern ausgeschrieben werden müssen?
Erstellt am 20.04.2018 um 08:02 Uhr von Pitter
Hallo und danke für die Antwort.
Es ist ja eine interne Kollegin, die die neue Stelle besetzen soll.
Es geht hier aber darum, dass ihre bisherige Stelle verändert werden soll (das Thema Besetzung kommt erst später). Da sollen vermutlich 2 Stellen zusammengefaßt werden. Deshalb soll die neue Stelle eine Vollzeitstelle werden, statt - wie bisher - eine Teilzeitstelle. Darüber hinaus sollen auch die Aufgabenbereiche dieser Stelle verändert werden. Aber ich wurde bisher nicht darüber informiert, was die GF da überhaupt plant.
Und wie ich den § 92 verstehe, müßte die GF mich schon jetzt - also in der Planungsphase - beteiligen und nicht erst, wenn am Ende alles schon entschieden ist. Ich muss ja mit der GF beraten können (Unterrichtungs- u. Beratungsrecht gem. § 92) und das kann ich ja nur innerhalb der Planungsphase...
LG
Pitter
Erstellt am 20.04.2018 um 09:04 Uhr von wdliss
Du wurdest doch aber anscheinend ausreichend unterrichtet!? Und wenn du da jetzt beratungsbedarf siehst informier doch die GF darüber.
Erstellt am 20.04.2018 um 11:40 Uhr von RoterFaden
Trotzdem wäre für mich der Weg, zuerst nach §93 die interne Ausschreibung zu verlangen.
1. weil du dann frühzeitig Bescheid weißt und nachhakten kannst
2. damit auch andere Kollegen eine Chance haben
Beim §92 ist halt die Frage, ob du nicht eher "die Holschuld" hast - also frage ruhig so oft nach, bis du alles weißt.
Entscheiden und beraten wirst du nicht viel können -
da wird sich kein Chef gerne reinreden lassen.
Erstellt am 20.04.2018 um 14:07 Uhr von Pitter
Danke Euch...
Inwiefern wurde ich ausreichend unterrichtet?
Ich weiß nur, DASS es eine Veränderung dieser Stelle geben soll. All das was ich dazu geschrieben habe, sind bisher lediglich VERMUTUNGEN. Es gibt aber offenbar bereits Ideen / Pläne in der GF, über die man mich jedoch nicht informiert.
Ich denke nicht, dass ich bei § 92 eine Holschuld habe. Im Gesetz liest es sich m.E. ganz deutlich so, dass der AG mich zu unterrichten hat. Und ich habe lt. diesem Gesetz auch ein Beratungsrecht... von daher wird sich der AG auch "reinreden" lassen müssen :-)
LG
Pitter