Hallo mal wieder.

Heute habe ich eine Frage bezüglich Personalplanungsangelegenheiten gem. § 92 BetrVG.
Wichtig zu wissen ist, dass es sich hier um einen 1-köpfigen BR handelt!

Eine Kollegin wird innerhalb des Unternehmens auf eigenen Wunsch versetzt.
Nun soll ihre bisherige Stelle verändert/angepaßt werden. Z.B. soll diese nun zu einer Vollzeitstelle werden und sie soll auch von den Tätigkeiten her anders ausgestaltet werden.
Besetzt werden soll diese veränderte Stelle dann zum 1.8.18.

Dies hat man mir heute seitens der GF mitgeteilt.

Aber...
Hätte es nach § 92 Abs. 1 + 2 BetrVG nicht so sein müssen, dass man mich VOR der Entscheidung einbezieht, bzw. unterrichtet... also bevor beispielsweise die Entscheidung getroffen wurde, dass die Stelle nun zu einer 40-Std.-Stelle aufgewertet und sie auch anders ausgestaltet wird?

Ich würde dies gerne der GF mitteilen - möchte mich dazu aber vorab nochmal absichern,
vor allem, weil ich 1-köpfiger BR bin und für mich ja auch verschiedene Inhalte des § 99 BetrVG nicht gelten (Zustimmungsverweigerung etc.).

Danke und Gruß,
Pitter