Hallo Zusammen,

Wir als Gremium haben eine Nachfrage zu §92 BetrVG. Hier ist von der rechtzeitigen und umfassenden Information des BR durch AG die Rede.
Unsere Situation in Betrieb.
Offizielle Info vom AG über evtl. Stellenausschreibungen erhalten wir nicht. Wir bekommen dies am Rande mit.
(50 MA Betrieb). Unser AG lässt sich Probearbeiten von Bewerbern durch Vorlage der Bewerbung freigeben. Ohne sonstige Infos.
Bei Einstellung möchte er gem. §99 die Zustimmung.

Unsere Frage. Wir lange ist rechtzeitig zu definieren? Oft erhalten wir erst bei vollendeten Tatsachen also bei Beantragung der Einstellung gem §99 unsere benötigten Informationen und müssen dann ja innerhalb der 7 Tage reagieren.

DANKE