„Pickels Antwort ist da nicht so unsinnig, wie Ihr denkt. Betriebe sind nun mal sehr verschieden.“
Sorry Alter Mann, aber viel unsinniger als das von @Pickel hier verbreitete geht es fast schon nicht mehr!
Dass Betriebe dieses unterschiedlich behandeln, dürfte keinen besonders Überraschen. Das ist hier aber auch nicht die Frage.
Zitat @Pickel „Und wenn er das Vorliegen einer Personalplanung verneint seid ihr raus“
Wenn ich bei dieser Frage so eine Antwort lesen muss, überkommt mich wirklich das kalte Grausen. Was ein Betriebsrat ist und was er darf oder machen sollte, scheint er bis heute nicht verstanden zu haben.
Neben der hier bestehenden zwingenden Informationspflicht eines AG - und zwar so frühzeitig, dass ein BR hier noch Einfluss nehmen kann -, besteht auch ein Initiativrecht eines BR dergleichen einzufordern oder gar wie von @Moreno angedeutet, auch durchzusetzen. Es ist lediglich eine Frage, wie ein BR damit in seinem Betrieb umgeht.
Es mag ja Betriebe geben die der Meinung sind, keine Personalplanung zu benötigen. Das kann und sollte aber nicht die Einstellung eines BR sein.
Ein BR sollte auch nicht verkennen, dass eine Vielzahl von betrieblichen Abläufen von einer tragfähigen Personalplanung abhängen wird und gerade deshalb ihm hier besondere Mitwirkungsrechte obliegen.
Einige der hiervon abhängigen Themen, allerdings nicht abschließend, führe ich hier einmal als Beispiele auf:
die möglichst langfristige Sicherung der Arbeitsplätze,
die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch menschengerechte Arbeitsgestaltung,
die Einkommenssicherung,
die Schaffung von beruflichen Aufstiegschancen und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen,
die stärkere Berücksichtigung benachteiligter Gruppen im Betrieb (z.B. Frauen, Jugendliche, Ausländer),
die Einflussnahme auf möglichst günstige Arbeitszeiten und Einflussnahme auf einen ausreichenden Personalbestand, der die Fehlzeiten bei Krankheit und Urlaub nicht durch Überstunden, sondern durch innerbetriebliche Vertretungen regelt,
der Aufgabenkatalog des § 80 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 BetrVG,
die Grundsätze der Behandlung der Betriebsangehörigen in § 75 BetrVG,
die Einhaltung der Normen des Arbeitsschutzes in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen,
die Grundsätze und konkrete Maßnahmen einer sinnvollen Ausbildung und Fortbildung.
All diese Themen sind irgendwie mit einer Personalplanung verknüpft und in der Regel auch davon abhängig.
Es wäre daher mehr als fahrlässig hier mal so lapidar zu behaupten: „Hat der AG entschieden, dass es keine PP gibt, hat ein BR Pause. Denn gerade dann geht es für einen BR erst so richtig los!