Erstellt am 30.06.2018 um 09:03 Uhr von Krambambuli
Was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs 3 BetrVG. Da müsst ihr halt prüfen.
Allerdings kommt ja jede Reaktion zu spät, sodass ihr das Problem nur für zukünftige Fälle mit dem AG besprechen solltet.
Erstellt am 30.06.2018 um 14:50 Uhr von celestro
zuallererst wäre ja mal zu klären ... was hat er denn dort überhaupt gemacht ? Sich ein bißchen informiert, weil er vielleicht den Job wechseln will ? Oder hat er dort gearbeitet ?
Aber davon abgesehen ... bei einer Versetzung, mit der der AN ausdrücklich einverstanden ist der BR "aus dem Rennen" (eine Infopflicht würde ich aber dennoch sehen). Aber nach dem was ich bisher hier sehe, würde ich auch nicht unbedingt von einer Versetzung ausgehen.
Erstellt am 30.06.2018 um 17:10 Uhr von Meyman
Erst muss geprüft werden ob eine Versetzung vorliegt. Dann muss geprüft werden ob durch diese Maßnahme in der CNC Abteilung an Personal fehlt, was für einen Tag eher unwahrscheinlich ist. Wenn durch solche Maßnahmen z.B Überstunden gemacht werden, spielt m. E keine Rolle ob freiwillig oder nicht. Ob eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne
Erstellt am 30.06.2018 um 17:14 Uhr von Meyman
Vorliegt kann in BetrVG 95. 3 . Möglich Gründe für Zustimmungverweigerung stehen im BetrVG 99