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Mitbestimmungsrecht Betriebsrat bei Zeitmodellen in Arbeitsverträgen

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Guenni784
Apr 2018 bearbeitet

Guten Tag,

in unserem Unternehmen (ca. 2300 Personen) wurde letzte Woche erstmalig ein Betriebsrat gewählt. D.h. es gibt momentan weder eine Betriebsvereinbarung noch einen Tarifvertrag.

Zur Zeit haben wir eine Vielzahl an verschiedenen Vertragsmodellen, welche auch innerhalb einer Abteilung angewendet werden:

35 Stunden mit Zeitkonto und Überstundenbezahlung 40 Stunden mit Zeitkonto und Überstundenbezahlung 40+5 Stunden mit Zeitkonto und Überstundenbezahlung: Heißt hier wird wöchentlich erst die 46 Stunde auf ein Zeitkonto geschrieben und erst nach Erreichen von 40 Überstunden wird ausbezahlt. Werden nur 39 Stunden geleistet, wird 1 Stunde vom Zeitkonto abgezogen 40 Stunden ohne Zeitkonto und ohne Bezahlung (all in)

Daneben gibt es noch weitere Modelle, die aber nicht die Vielzahl an Personen betreffen.

Meine Frage: Hat der künftige Betriebsrat ein Mitspracherecht die Überstundenregelung zu vereinheitlichen (inbesondere die der 40 h Verträge) ? Sprich alle Personen mit 40 h bekommen jede Überstunde angerechnet ( ggf. bezahlt)?

Oder kann dies nur durch einen Tarifvertrag geregelt werden?

Vielen Dank vorab!

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Community-Antworten (3)

H
hansimglueck

15.04.2018 um 16:10 Uhr

Der BR hat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sowie bei der vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit mitzubestimmen. Auf die Verträge selbst habt ihr keine Mitbestimmung - aber allein mit eurer Mitbestimmung habt ihr eine große Möglichkeit der Einflussnahme.

Bevor ihr so richtig los legt, besucht möglichst rasch Grundlagenseminare (§ 37.6 BetrVG).

A
Alaskahase

16.04.2018 um 18:01 Uhr

Ihr wärt ja bei 2300 Mitarbeitern ein 19er Gremium, mit 5 Freistellungen. Solltet Ihr auch nutzen und bitte nicht auf 10 zu je 50% aufteilen.

Neben dem BA (den müsst Ihr gründen, §27 BetrVG)würde ich weitere Ausschüsse gründen, z.B. Arbeitszeit, Personalausschuss usw.

Und dann – wie hansimglueck richtig schreibt – unbedingt Schulungen besuchen. Externe haben den Vorteil, dass man andere Betriebsräte aus andern Firmen kennenlernt. Da kann man sich austauschen und sich auch mal Rat einholen.

Fachliteratur steht Euch auch zu, solltet Ihr auch unbedingt besorgen. Die Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ ist auch hilfreich. Viel Erfolg

R
RoterFaden

16.04.2018 um 18:25 Uhr

Außerdem mal dringend prüfen, ob für euch nicht doch ein Tarifvertrag gilt! Vielleicht wird er vom AG nur nicht angewandt...

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