Wechsel Schichtmodell---> Mitbestimmungsrecht Betriebsrat
Hallo allerseits,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ich arbeite in einem großem Unternehmen (mehr als 1000 Mitarbeiter am Standort). Bisher war die Schichtarbeit so geregelt das die Mitarbeiter nur in 2 Schichten regelmäßig arbeiten mussten und die Nachtschicht durchweg von Mitarbeitern besetzt wurde, die sich freiwillig dazu bereit erklärten. Das brachte für die Mitarbeiter, die an der Nachtschicht teilnehmen, den Nachteil das man nichts planen konnte, bevor der Urlaubs un Nachtschichtplan stand. Auch hat sich das Gehalt sehr ungleichmäßig aufgeteilt, da es Monate gab in denen man komplett Nachts arbeitete und Monate in denen gar keine Nachtschicht gemacht wurde. So entstanden differenzen von mehr als 1000€ beim Nettolohn. Um dem vorzubeugen und die planbarkeit zu verbessern wurde daher von einem Mitarbeiter ein neues Schichtmodell entwickelt. Das neue Modell teilt die Abteilung in 3 Gruppen. 2 Gruppen die regelmäßig an der Nachtschicht teilnehmen wollen und die 3. Gruppe für diejenigen die keine Nachtarbeit leisten wollen. Für die beiden an der Nachtarbeit teilnehmenden Gruppen würde das folgenden Rhytmus bedeuten: 1 Woche Spätschicht,1 Woche Frühschicht und 2 Wochen Nachtschicht Die 3. Gruppe wechselt dauerhaft nur zwischen früh und Spätschicht. Nach ersten Gesprächen wurde dieses Modell von der großen Mehrheit der Belegschaft befürwortet. Der Betriebsrat hat diesen Vorschlag allerdings unbegründet abgelehnt. Und da liegt das Problem.
Hat der Rat in diesem Fall überhaupt ein Mitbestimmungsrecht?
Immerhin werden keinerlei interne Regelungen gebrochen, auch bleibt die Freiwilligkeit zur Nachtarbeit. Für die Leute ändert sich nichts, ausser die Verteilung der Nachtschichten. Das neue Modell soll auch erstmal nur als Test laufen. Selbstverständlich gibt es nach wie vor auch die Möglichkeit intern zu schieben, wenn ein Mitarbeiter kurzfristig Nachtarbeit leisten möchte, bzw einer aus der Nachtschicht verhindert, krank oder im Urlaub ist. Der Betriebsrat weigert sich auch eine Umfrage o.ä. zu machen wer den dafür und wer dagegen ist. Dem Rat scheint vollkommen egal was die Mehrheit der Belegschaft möchte.
Wenn die Belegschaft eine Unterschriftensammlung organisieren würde, bei der sich mehr als 50% der Belegschaft für das neue System aussprechen, ist der Rat dann gezwungen zuzustimmen?
Und kann man bei Weigerung den Rat absetzen lassen, da er ja gegen die Interessen der Belegschaft arbeitet?
Ich hoffe ich habe halbwegs die Situation verständlich schildern können und danke euch für eure Antworten.
LG Terence
Community-Antworten (7)
21.09.2011 um 20:43 Uhr
Ja der Rat hat Mittbestimmungsrecht und nein, man kann ihn nicht zu irgendetwas zwingen oder gar absetzen. (Deswegen)
Man könnte allerdings die Arbeitsverträge aller dieser Mitarbeiter so ändern, das dieses Schichtmodell dort konkret drinsteht. Aber da wird der AG wohl eher nicht mitmachen ..
Man hätte das Thema vorher mit dem BR besprechen sollen, vllt fühlt er sich nur übergangen?
21.09.2011 um 21:36 Uhr
Immer gleich absetzen wollen ... Fragt doch mal die BR-Mitglieder, was die Gründe für eine Verweigerung sind? Vielleicht haben sie sogar noch ein paar Verbesserungen, oder arbeiten selbst im Moment an einem neuen Plan? Spätestens in der nächsten Betriebsversammlung könnt ihr ja den BR darauf ansprechen, was er sich dabei gedacht hat.
21.09.2011 um 21:57 Uhr
Die Begründung des Rates ist "Wir haben das jetzt 40 Jahre so gemacht und das werden wir nicht ändern." Das ist alles was zu dem Thema gesagt wird. Wenn der Rat nachweislich gegen die Interessen der Belegschaft arbeitet, dann muss er doch damit rechnen das sein Ausschluss beim Arbeitsgericht versucht wird durchzusetzen. Oder muss der Arbeitnehmer diese Situation hinnehmen? Auch muss ich nochmal expliziet erwähnen das es im Moment so ist das die Schichten komplett durch die Mitarbeiter aufgestellt werden. Also das Schichtsystem. Jetzt könnte es ja sein das ganz zufällig die Schichten von den Mitarbeitern genau so geplant werden, wie es das neue Modell vorsieht. In dem Moment hat der Rat doch auch keine Handlungsfähigkeit, oder? An den Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter ändert sich ja überhaupt nichts. Auch soll das Modell nicht flächendeckend laufen, sondern eine Abteilung möchte dieses gerne probieren. Unser Betriebsrat ist leider einer von denen die bei jeder Gelegenheit gegen das Unternehmen schiessen. Aus Prinzip und Pauschal alles ablehnen... Der Rat blockiert sämtliche Änderungen und Innovationen in Unternehmen, so dass man sich langsam berechtigt sorgen um den Standort machen kann.
21.09.2011 um 22:27 Uhr
Warum habt ihr den Plan dann überhaupt dem BR vorgelegt? Fakt ist: Der BR hat Mitbestimmungsrecht bei der Schichtplanung, in allen Einzelheiten. Auch welcher Arbeitnehmer wann welche Schicht arbeitet und wie viele in welcher Schicht arbeiten.
Und wenn die Meinung des BRs dazu den AN nicht passt, dann können sie dagegen überhaupt nichts tun ...
21.09.2011 um 22:27 Uhr
Hallo Terence,
kein Betriebsrat möcht gegen den Willen der Belegschaft handeln. Ich kenne auch nicht die Gründe eures Betriebsrats, rate aber nachzufragen denn es kann gute Gründe geben abzulehnen. Eines fällt mir auf. Der Betriebsrat ist auch Verantwortlich für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. 14 Tage Nachtschicht hintereinander wiederspricht allen Arbeitsmedizinichen Erkenntnissen, dass ist eindeutig zu lang.
Grüße, Lernender
21.09.2011 um 22:45 Uhr
Vielen Dank ersteinmal für eure Antworten.
Nun, den Plan haben wir vorgelegt weil keiner ahnen konnte das der Rat das System blockiert. Wie gesagt der großteil der Belegschaft begrüßt das neue System. Es bringt auch durchweg nur Vorteile für den AN genauso wie für den AG. Das ist wohl das Problem, der Rat blöckiert alles was die Geschäftsführung befürworten würde. Der Rat hat keine Begründung dafür, es wurde bereits von mehreren nach den Gründen gefragt. Das einzige was du zuhören bekommst ist halt "Wir machen das seit 40 Jahren so und das bleibt so" Als Zusatz hat die BRV wortwörtlich gesagt "Wenn dir das system hier nicht passt, dann geh doch woanders arbeiten" Das alles sind Umstände die nicht mehr hinzunehmen sind und definitiv konsequenzen haben müssen. Die Arbeitswochen gehen bei uns von Mo. bis Fr., weshalb 2 wochen Nachtschicht kein Thema sind. Im Moment ist es so das man 3-4 mal im Jahr Blöcke von 5 Wochen Nacht am Stück macht. Das ist von der Gesundheitstechnischen Seite viel anstrengender und ungesünder als das neue System.
LG Terence
22.09.2011 um 06:54 Uhr
irgendwie haben alle recht bzw. einen hintergrund dieses anzunehmen. zuersteinmal hoffe ich, dass deine frage nicht zensiert (bzw. gelöscht wird) da es sich wirklich um eine BR-frage handelt auch wenn du in dem fall zu 99%iger wahrscheinlichkeit kein BR bist.
der BR kann euer modell ablehnen und nein, er brauch dazu keine umfrage machen oder auf die "mehrheit" hören. ihr habt ihn gewählt und er vertritt eure interessen. der BR vertritt allerdings keine induviduellen interessen sondern sollte alles im blick haben, daher ist die nachfrage nach der ablehnung berechtigt. die antwort darauf allerdings nicht. von dem gelesenen (deiner darstellung) könnte man sich eine meinung bilden (die nicht falsch sein muss) und dir zustimmen.. es können aber alle möglichen hintergründe bzw. erwägungen in die entscheidung eures BR hinein spielen, dass es ohne eine fundierte aussage dazu jedem BR schwer fallen wird, dir hier eindeutig recht zu geben. jeder BR wird schon mal eine entscheidung hat fällen müssen, die augenscheinlich schlecht für die belegschaft war aber vor dem hintergrund des angesammelten wissens sinn machte.. allerdings sollte so eine entscheindung erklärbar sein. denn sonst muss jeder BR damit rechnen, demnächst nicht wieder in sein amt gewählt zu werden..
mfg
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