Hallo allerseits,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ich arbeite in einem großem Unternehmen (mehr als 1000 Mitarbeiter am Standort). Bisher war die Schichtarbeit so geregelt das die Mitarbeiter nur in 2 Schichten regelmäßig arbeiten mussten und die Nachtschicht durchweg von Mitarbeitern besetzt wurde, die sich freiwillig dazu bereit erklärten. Das brachte für die Mitarbeiter, die an der Nachtschicht teilnehmen, den Nachteil das man nichts planen konnte, bevor der Urlaubs un Nachtschichtplan stand. Auch hat sich das Gehalt sehr ungleichmäßig aufgeteilt, da es Monate gab in denen man komplett Nachts arbeitete und Monate in denen gar keine Nachtschicht gemacht wurde. So entstanden differenzen von mehr als 1000€ beim Nettolohn. Um dem vorzubeugen und die planbarkeit zu verbessern wurde daher von einem Mitarbeiter ein neues Schichtmodell entwickelt. Das neue Modell teilt die Abteilung in 3 Gruppen. 2 Gruppen die regelmäßig an der Nachtschicht teilnehmen wollen und die 3. Gruppe für diejenigen die keine Nachtarbeit leisten wollen. Für die beiden an der Nachtarbeit teilnehmenden Gruppen würde das folgenden Rhytmus bedeuten: 1 Woche Spätschicht,1 Woche Frühschicht und 2 Wochen Nachtschicht
Die 3. Gruppe wechselt dauerhaft nur zwischen früh und Spätschicht. Nach ersten Gesprächen wurde dieses Modell von der großen Mehrheit der Belegschaft befürwortet.
Der Betriebsrat hat diesen Vorschlag allerdings unbegründet abgelehnt. Und da liegt das Problem.

Hat der Rat in diesem Fall überhaupt ein Mitbestimmungsrecht?

Immerhin werden keinerlei interne Regelungen gebrochen, auch bleibt die Freiwilligkeit zur Nachtarbeit. Für die Leute ändert sich nichts, ausser die Verteilung der Nachtschichten. Das neue Modell soll auch erstmal nur als Test laufen. Selbstverständlich gibt es nach wie vor auch die Möglichkeit intern zu schieben, wenn ein Mitarbeiter kurzfristig Nachtarbeit leisten möchte, bzw einer aus der Nachtschicht verhindert, krank oder im Urlaub ist.
Der Betriebsrat weigert sich auch eine Umfrage o.ä. zu machen wer den dafür und wer dagegen ist. Dem Rat scheint vollkommen egal was die Mehrheit der Belegschaft möchte.

Wenn die Belegschaft eine Unterschriftensammlung organisieren würde, bei der sich mehr als 50% der Belegschaft für das neue System aussprechen, ist der Rat dann gezwungen zuzustimmen?

Und kann man bei Weigerung den Rat absetzen lassen, da er ja gegen die Interessen der Belegschaft arbeitet?

Ich hoffe ich habe halbwegs die Situation verständlich schildern können und danke euch für eure Antworten.

LG Terence