Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu Überstunden
Hallöchen, ich bin zwar kein Betriebsrat, hätte aber trotzdem mal eine nicht ganz simple Frage zum Thema Überstunden:
Überstunden sind ja im allgemeinen Zustimmungspflichtig. Was passiert jetzt aber, wenn in einer Nachtschicht beispielsweise der Techniker ausfällt und der Techniker der Spätschicht unter beachtung des Tarifvertrages etc. die Nachtschicht mit übernehmen soll??? Der Betriebsrat kann nicht mehr zustimmen. Wer entscheidet in so einem Fall? Darf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates übergangen werden?
LG Thomas
Community-Antworten (11)
18.08.2006 um 14:32 Uhr
Der AG darf aus dringenden und nicht vorhersehbaren Gründen ,kraft seines Direktionsrecht Überstunden anordnen. Dennoch wird in solchen Fällen das Mitbestimmungsrecht nicht außer Kraft gesetzt.Da sich die Norwendigkeit von Überstunden oftmals sehr kurzfristig ergibt,empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsvereinbarung,durch die u.a. solche Fälle geregelt werden können.
Und nun warten auf RamsesII
18.08.2006 um 14:35 Uhr
DocPille! Geh in Deckung!!!!
18.08.2006 um 14:38 Uhr
Hallo Thomas,
Fitting § 87 RN 24 Das MBR besteht auch in sog. Eilfällen. Eilfälle können auf andere Weise unter Wahrung der MBR geegelt werden. Der BR kann unverzüglich zusammentreten. Es sind formlose Regelungsabreden als Übergangregelungen denkbar. Das MBR kann auch durch Abschluss von RahmenBV gewahrt werden, die dem AG gestatten unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall Mehrarbeit anzuordnen. Eine derartige Handlungsweise verstößt nicht gegen das Gesetz.
MfG Angi1
20.08.2006 um 18:03 Uhr
@Mona-lisa
Ramses scheint krank zu sein,ach nee,er ist ja heute abend im Fernsehen,19.30Uhr ZDF.
20.08.2006 um 18:43 Uhr
@ Alle
Es geht hier um eine Überstunden, deren Zulässigkeit m.E. weder durch einen TV noch BV abgedeckt werden können und auch nicht durch das Arbeitszeitgesetz abgedeckt sind... nämlich um eine, sich direkt anschliessende 2. Schicht!
Ob der §7 Abs.9 ArbZG soweit gedehnt werden kann???
20.08.2006 um 19:20 Uhr
"Der BR kann unverzüglich zusammentreten."
Angi1, halte ich in der oben geschilderten Situation für ausgesprochenen Kokkolores, zumal es sich auch noch um einen Schichtbetrieb handelt!
Auch gilt die erste Antwort von DocPille "Der AG darf aus dringenden und nicht vorhersehbaren Gründen ,kraft seines Direktionsrecht Überstunden anordnen.". Einschränkungen siehe oben!
20.08.2006 um 19:42 Uhr
@DocPille, hast du mich gerade erschreckt! Dachte schon..... ;-))
20.08.2006 um 20:03 Uhr
Tja, mit dem "Schein" ist das immer so eine Sache...
Hat sich doch schon Wilhelm Busch in "Schein und Sein" darüber ausgelassen! :-)
20.08.2006 um 20:18 Uhr
@Alle
ich seh ihn mir heute an,mal sehen wie er aussieht??
20.08.2006 um 20:30 Uhr
DocPille,
es ist doch schön, dass es in der heutigen Zeit noch mystische Gestalten und Erscheinungen gibt! Warum sich also diesen Phantasien entziehen wollen?
20.08.2006 um 20:33 Uhr
eben,es muss was dran sein,das ich so drauf fixiert bin,schönen sontag noch.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit