Hallöchen, ich bin zwar kein Betriebsrat, hätte aber trotzdem mal eine nicht ganz simple Frage zum Thema Überstunden:

Überstunden sind ja im allgemeinen Zustimmungspflichtig. Was passiert jetzt aber, wenn in einer Nachtschicht beispielsweise der Techniker ausfällt und der Techniker der Spätschicht unter beachtung des Tarifvertrages etc. die Nachtschicht mit übernehmen soll??? Der Betriebsrat kann nicht mehr zustimmen. Wer entscheidet in so einem Fall? Darf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates übergangen werden?

LG Thomas