Hallo Zusammen,

unsere Geschäftsführung will, dass Raucher ausserhalb der gesetzlichen Pausen, ihre Zeit fürs Rauchen an der Stempeluhr ausstempeln. Bisher wurde das Rauchen während der Arbeitszeit geduldet.

Frage: Hat der Betriebsrat über die Einführung von Raucherpausen die ausgestempelt werden ein Mitbestimmungsrecht?

Wenn ja, ist das dann ein Thema des GBR (mehrere Standorte mit eigenem BR) oder kann das im örtlichen Betriebsrat behandelt werden.

Vielen Dank