Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates / Feiertagsarbeit
huhuu zusammen
in unserer firma wurde von der sonn- und feiertagsruhe nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine ausnahme beantragt und durch die Behörde unbefristet bewilligt. der Br war damit einverstanden. als kontinuierlicher schichtbetrieb arbeiten wir in der regel das ganze jahr. meine frage nun:
nach § 87 ist der BR doch im mitbestimmungsrecht
soll an einem feiertag gearbeitet werden muss der ag den br informieren und das recht auf mitbestimmung ermöglichen? oder entbindet ihn diese ausnahmegenehmigung?
grüße mario
Community-Antworten (2)
09.10.2010 um 17:46 Uhr
Du schreibst doch der BR war einverstanden... Warum sollte der AG denn noch mal fragen müssen? Oder was war damals genau die Frage? Oder meinst du nur die Genehmigung der Behörde?
10.10.2010 um 21:22 Uhr
rehuhuu sanifair
der BR war damit einverstanden das solch ein antrag gestellt wird.....ist das denn gleichzeitig ein freifahrtsschein für den AG arbeit an feiertagen anzuordnen ohne das der BR beteiligt ist????
grüße mario
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